Ladungssicherung im Transporter nach VDI 2700 Blatt 16
Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gab es lange keine eigene Richtlinie – gerechnet wurde mit den Werten vom Lkw. Seit Juni 2026 liegt VDI 2700 Blatt 16 als Weißdruck vor, und sie dreht eine verbreitete Annahme um: je leichter das Fahrzeug, desto höher die Kräfte, die angesetzt werden müssen.
Welche Kräfte verlangt VDI 2700 Blatt 16 im Transporter?
Bis 2,0 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind in Fahrtrichtung 0,9 der Gewichtskraft anzusetzen und quer 0,7 – beim Lkw über 3,5 Tonnen sind es 0,8 und 0,5. Ein voll beladener Kastenwagen bremst eben anders als ein Sattelzug: kürzerer Radstand, höherer Schwerpunkt im Verhältnis zur Spurweite, direktere Lenkung. Die Ladung erfährt beim Ausweichen und beim Bremsen größere Beschleunigungen, und genau das bildet Blatt 16 ab, indem es die Werte nach zulässiger Gesamtmasse staffelt statt sie pauschal vom Lkw zu übernehmen.
Wer Ladung im Transporter bisher wie immer gesichert hat, sichert gemessen an Blatt 16 nachweislich zu schwach – nicht weil sich die Physik geändert hätte, sondern weil die anerkannte Regel der Technik die Werte jetzt benennt. Über § 22 Absatz 1 Satz 2 StVO ist sie genau das: der Maßstab, an dem im Bußgeld- und Haftungsfall gemessen wird. Wie sich das im Betrieb umsetzen lässt, ist Gegenstand der Schulung Ladungssicherung nach VDI 2700.
Merksatz:
Kleineres Fahrzeug heißt nicht kleinere Kräfte. Es heißt größere.
Grundlagen
Für welche Fahrzeuge und welche Beteiligten gilt VDI 2700 Blatt 16?
Die Richtlinie ist im Juni 2026 erschienen und ist das erste Blatt der Reihe, das sich ausschließlich mit Fahrzeugen unterhalb der klassischen Lkw-Klasse befasst.
1
Für welche Fahrzeuge sie gilt
Mehrspurige Straßenfahrzeuge nach DIN 70010 im Straßengütertransport mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen – Kastenwagen, Kofferaufbau, Pritsche – sowie mitgeführte Anhänger. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug als Pkw oder als Lkw zugelassen ist.
2
Für wen sie gilt
Die Richtlinie nennt Absender, Frachtführer, Verlader, Fahrzeughalter und Fahrzeugführer – also nicht nur den, der fährt. Wer nur belädt, ist genauso adressiert wie der, der hinterher am Steuer sitzt.
3
Wofür sie nicht gilt
Schiene, See und Luft sind ausgenommen. Für Fahrzeugtransporte gelten die Blätter 8, 8.1 und 8.2 der Reihe. Beim kombinierten Verkehr können eigene Bestimmungen greifen.
Massenkräfte nach Gesamtmasse
Welche Kräfte muss die Ladungssicherung im Transporter aufnehmen?
Von der Gewichtskraft der Ladung zur Kraft, die Zurrmittel und Aufbau tatsächlich aufnehmen müssen – in sechs Schritten, mit dem Zahlenbeispiel der Richtlinie.
1
Gewichtskraft bestimmen
1.000 kg Ladung entsprechen rund 1.000 daN Gewichtskraft. Das ist der Ausgangswert, aus dem alles Weitere folgt.
2
Gewichtsklasse wählen
Die anzusetzenden Werte hängen an der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs, nicht am Gewicht der Ladung. Drei Klassen: bis 2,0 t, bis 3,5 t, darüber.
3
Massenkraft rechnen
Gewichtskraft mal Beiwert, für jede Richtung einzeln: nach vorn, nach hinten und zu jeder Seite. Im Beispiel der Richtlinie ergibt das bei 1.000 daN und einem 3,5-Tonner 800 daN nach vorn, 500 daN nach hinten und 600 daN zur Seite.
4
Reibung ansetzen
Die Reibung zwischen Ladung und Ladefläche hält einen Teil der Kraft von selbst. Maßgebend ist der Gleitreibbeiwert nach VDI 2700 Blatt 2, Tabelle 2; das Messverfahren dazu regelt Blatt 14 – bei 0,3 sind das 300 daN.
5
Sicherungskraft ableiten
Was die Reibung nicht hält, müssen Zurrmittel und Aufbau aufnehmen: im Beispiel 500 daN nach vorn, 200 daN nach hinten und 300 daN zu jeder Seite.
6
Verfahren wählen
Kraftschlüssig, formschlüssig oder beides kombiniert – die Entscheidung fällt erst, wenn die Zahl steht. Nicht umgekehrt.
Rechner
Rechnen Sie es für Ihr Fahrzeug durch
Drei Rechner: Zuladung und Achslast, die Tragfähigkeit der Zurrpunkte und die Frage, ob die geplante Sicherung reicht. Die Beiwerte setzt der Rechner automatisch nach der zulässigen Gesamtmasse.
Rechner 1
Zuladung und Achslast
Der häufigste Mangel am Transporter ist nicht die fehlende Zurrung, sondern das Gewicht.
Ein 3,5-Tonner mit Regalausbau, vollem Tank und zwei Personen hat oft nur noch 700 bis 900 kg
frei – und die hintere Achse ist vor der zulässigen Gesamtmasse am Limit, weil die Ladung weit
hinten steht.
Leergewicht fahrfertig enthält 90 % Tankfüllung und
75 kg Fahrer (EU-Definition). Für jede weitere Person werden 75 kg angesetzt, sie wirken
praktisch auf der Vorderachse. Die Leer-Achslast hinten ergibt sich aus Leergewicht minus
Leer-Achslast vorn. Alle Werte stehen im Fahrzeugschein: F.1 / F.2 zGG, G Leermasse,
Ziffer 7.1 und 7.2 die Achslasten.
Annahme des Rechners:
Ausbau und
Ladung wirken gemeinsam am eingetragenen Schwerpunkt. Ein fest verbautes Regal sitzt in
Wirklichkeit meist weiter vorn – dann liegt die Hinterachslast etwas günstiger als hier
gerechnet. Mitfahrer werden der Vorderachse zugeschlagen.
Die Untergrenze wird häufiger verletzt als die Obergrenze.
Zulässige Achslasten sind Höchstwerte. Die Mindestlenkachslast
ist ein
Mindestwert – wird sie unterschritten, lenkt und bremst das Fahrzeug nicht mehr zuverlässig.
Die VDI 2700 Blatt 4 setzt dafür je nach Fahrzeugart 20 % bis 35 %
des
Momentangewichts an und verweist für den genauen Wert auf den Fahrzeughersteller. Für die
Antriebsachse gelten 20 % bis 25 %; im grenzüberschreitenden Verkehr fordern StVZO und
EU-Recht mindestens 25 %
auf der Antriebsachse.
Was hier oft schiefgeht
Die Summe der zulässigen Achslasten ist fast immer größer
als die
zulässige Gesamtmasse. Beide Grenzen gelten trotzdem einzeln. Wer die Ladung ganz nach hinten
stellt, überschreitet die Hinterachslast, obwohl die Gesamtmasse noch stimmt – und entlastet
gleichzeitig die Lenkachse.
Rechner 2
Was ein Zurrpunkt im Transporter trägt
Die Nennzugkraft eines Zurrpunkts nach ISO 27956 hängt von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs
ab – und ist nach oben gedeckelt. Das ist der Wert, der in der Praxis die
Sicherung begrenzt, nicht der Gurt.
Die Norm bildet F N
aus einem Bruchteil der maximalen Zuladung –
je schwerer das Fahrzeug, desto kleiner der Bruchteil – und begrenzt das Ergebnis je
Gewichtsklasse nach oben und unten. Der Rechner unten macht das für Ihr Fahrzeug
und zeigt an, ob der Wert am Deckel anliegt. DIN ISO 27956:2011-11, Tabelle 2
4 kN sind 400 Kilogramm.
Ein Zurrpunkt im 3,5-Tonner trägt rechnerisch rund 4 bis 5 kN. Ein
handelsüblicher Gurt mit LC 2.000 daN kann das Vierfache – nützt aber nichts, wenn der Punkt
darunter vorher ausreißt. Es zählt immer der schwächere Teil der Kette.
Deshalb rechnet der Sicherungsrechner unten mit der Nennzugkraft des Zurrpunkts, wenn diese
kleiner ist als die Kapazität des Gurts.
Wie viele Zurrpunktpaare vorhanden sein müssen
N = ( L − 2 × 250 ) / 800 + 1 L = Länge der Ladefläche in mm
Gerundet nach den allgemeinen Rundungsregeln. Bei einer Ladeflächenlänge bis
1.300 mm sind mindestens zwei Paare vorgeschrieben. Abstand der Paare in Längsrichtung:
empfohlen ≤ 700 mm, zwingend ≤ 1.200 mm. Abstand zur vorderen und hinteren Begrenzung
≤ 250 mm, zur seitlichen Begrenzung ≤ 150 mm. Die Punkte liegen auf dem Boden oder in den
Seitenwänden, höchstens 150 mm über dem Boden, und sollen sich paarweise
gegenüberliegen.
F N
laut Hersteller: 0
bedeutet „nach ISO 27956 berechnen" – das ist nur beim Kastenwagen zulässig. Bei Pritsche,
Kipper und Kofferaufbau gilt die EN 12640; dort ist der Wert aus der Betriebsanleitung, vom
Hinweisschild im Laderaum oder aus dem Aufbauzertifikat einzutragen.
Rechner 3
Reicht die Sicherung?
Dieselbe Bilanz wie im Container – nur ohne tragende Wände. Die Trägheitskraft muss von
Reibung und Zurrmitteln aufgenommen werden. Die Beschleunigungsbeiwerte für den Straßentransport
stehen in Tabelle 2 der EN 12195-1:2010: 0,8 nach vorn, 0,5 nach
hinten, 0,5 quer(0,6 bei Kippgefahr), c z
= 1,0.
Masse und Zuladung übernimmt der Rechner aus
Rechner 1, die Nennzugkraft aus Rechner 2. STF (Standard Tension Force) und LC (Lashing
Capacity) stehen auf dem Etikett des Gurts.
Niederzurren – zwei Verfahren, die man nicht
mischen darf.
EN 12195-1:2010, Gl. (10) n = ( c(x,y) − µ · c(z) ) · m · g · f(s) / ( 2 · µ · F(T) · sin α )
VDI 2700 Blatt 2, Gl. (11) n = F(G) · ( f(l,q) − µ · f(v) ) / ( k · F(iS) · µ · sin α )
Die EN
schreibt die 2(zwei Gurtstränge) und den Sicherheitsbeiwert f s
getrennt; erst
Gleichung (11) für „Niederzurren kombiniert mit Blockieren" stellt f s
in den Nenner
des Zurranteils – daraus wird die 2/f s
, die der CTU-Code als 1,8 angibt. Der
Rechner setzt f s
automatisch je Richtung, wie Abschnitt 5.4.1 es vorgibt: 1,25 nach vorn(Faktor 1,6), 1,1 sonst(Faktor 1,8).
Die VDI
kennt kein f s
.
Ihr k
ist der Übertragungsbeiwert: der Vorspannkraftverlust über die
Ladungskante, hergeleitet nach Euler. Er hängt am Umschlingungswinkel, und dafür nennt
Blatt 2.1 seit Mai 2026 drei Fälle:
k = 1,8
– der empfohlene Wert aus Blatt 2. Er gilt für eine
Niederzurrung mit einem Umschlingungswinkel bis 180°, also etwa bei zwei Umlenkungen.
k = 1,5
– über 180° Umschlingung. Untersuchungen zeigen, dass dort
nicht mehr als 1,5 erreicht wird, bezogen auf einen Gleitreibbeiwert von 0,1 zwischen
Zurrmittel und Umlenkung.
k = 2,0
– nur mit zwei Spannelementen in einem Zurrstrang, eingesetzt
zwischen Zurrpunkt und erster Umlenkung.
Mehr Umlenkung heißt also weniger Übertragung, nicht
mehr. Über scharfe Kanten oder raue Oberflächen helfen Kantengleiter. VDI 2700 Blatt 2:2014-07, Abschnitt 4.3 · VDI 2700 Blatt 2.1:2026-05
Die EN
lässt hier nichts zu wählen:
sie rechnet mit dem festen Faktor 2
für die zwei Gurtstränge und teilt durch
f s
. Steht das Verfahren auf EN, ist das Feld deshalb gesperrt.
Die Reibbeiwerte gehören zum Verfahren dazu.
Die VDI-Tabelle nennt Gleit-Reibbeiwerte (Europalette auf Sperrholz: 0,20), die EN und der CTU-Code nennen die modifizierte
Haftreibung(dieselbe Paarung: 0,45). Wer den VDI-Faktor k mit den
EN-Reibwerten kombiniert, rechnet sich die Sicherung schön. Deshalb wechselt die Auswahlliste
mit dem Verfahren.
Zwei Grenzen aus Abschnitt 6.1, die oft fehlen:
Die Werte der Tabelle B.1 gelten für trockene und nasse
Oberflächen, die frei
von Frost, Eis und Schnee sind. Ist die Fläche nicht besenrein
oder liegt Frost,
Eis oder Schnee, darf höchstens µ = 0,2
angesetzt werden (0,3 auf See). Bei
öligen und fettigen Flächen verlangt die Norm besondere Vorkehrungen. Und für rutschhemmende
Matten gilt: eine Bescheinigung für den Reibbeiwert ist erforderlich
– die
0,6 aus der Tabelle gelten für Gummi, nicht pauschal für jede Matte.
Direktzurren.
F sec(x)
= Σ CS · (µ · sin α + cos α · sin β),
F sec(y)
= Σ CS · (µ · sin α + cos α · cos β). β wird zur Querachse
gemessen
– 0° heißt quer, 90° heißt längs; das ist die Zählweise des CTU-Codes, die
EN 12195-1 misst denselben Winkel zur Längsachse. Nach der EN, Abschnitt 5.5.1, wird µ mit
f µ
= 0,75 auf Gleitreibung umgerechnet, weil sich die Ladung erst bewegen muss, bis
der Gurt trägt. Im VDI-Verfahren entfällt das: dessen Tabellenwerte sind
bereits
Gleit-Reibbeiwerte. Zur Kapazität:
Die EN verlangt nur F R
≤ LC. Dieser Rechner setzt
wie der CTU-Code CS = LC / 1,35 an und liegt damit rund ein Viertel strenger als die EN.
Wandanteil
Reibung
fehlende Sicherungskraft
Was das Ergebnis bedeutet
—
Praxis
Was im Transporter wirklich trägt
Maßnahme
Wirkung
Grenze
rutschhemmende Matte (RHM) unterlegen
hebt µ auf 0,6 – die wirksamste einzelne Maßnahme
nur bei sauberem, trockenem Boden; nicht stapeln
bündig an die Trennwand stauen
verhindert Anlaufweg und Stoßbelastung
Trennwand ist Insassenschutz, kein Wandanteil
Ladung nach unten und nach vorn
entlastet die Hinterachse, senkt Kippneigung
zul. Vorderachslast beachten
Sperrstangen / Ladebalken quer
Formschluss ohne Zurrpunktbelastung
Belastbarkeit vom Hersteller, meist 200–500 daN
Niederzurren
erhöht die Reibkraft
wirkt nur über die Vorspannung – ein loser Gurt sichert nichts
Direktzurren
nimmt die Kraft unmittelbar auf
begrenzt durch F N
des Zurrpunkts, nicht durch LC
Zur Bezeichnung:
Die Matte heißt rutschhemmendes
Material (RHM). Sie hemmt das Rutschen, sie verhindert es nicht – deshalb steht in der
Rechnung ein Reibbeiwert und keine Sicherungskraft. Eine Ladung allein auf RHM ist nicht
gesichert.
Kleinteile, Werkzeug, Ersatzräder.
Auch loses Kleingut ist Ladung. Ein 10-kg-Werkzeugkoffer wiegt bei einer Vollbremsung
rund 80 kg. Für Kleinteile gibt es keine Zurrpunktrechnung – hier hilft nur
ein geschlossener Behälter, ein Regal mit Rückhaltung oder ein Netz vor dem Fach.
Beleg
Beleg
Quellen
DIN ISO 27956:2011-11
„Straßenfahrzeuge – Ladungssicherung in Lieferwagen
(Kastenwagen) – Anforderungen und Prüfmethoden (ISO 27956:2009)". Anwendungsbereich
(Abschnitt 1), Rückhalteeinrichtung (3.2), Zurrpunkte – Gestaltung, Festigkeit, Anzahl und
Anordnung (3.3.2 bis 3.3.4), Prüfverfahren (4.1, 4.2). Ersatz für DIN 75410-3:2004-10.
DIN EN 12642:2017-03
– für die Abgrenzung: Abschnitt 1 (Geltung für
Aufbauten an Nutzfahrzeugen und Anhängern, keine untere Massengrenze, Ausnahme allein für
Kastenwagen nach ISO 27956) und Abschnitt 4 mit der Liste der erfassten Aufbautypen
(Kofferbauart, Pritsche mit Bord- und Rückwänden mit und ohne Planenverdeck,
Schiebeplanenaufbau). Tabelle 1 für die Wandfestigkeiten Code L und XL sowie Abschnitt 6 (Dokumentation:
Prüfzertifikat nach Anhang C und Hinweisschild – für Code L und
XL). Nationales
Vorwort, Änderungen gegenüber DIN EN 12642:2007-01: Anhang C und Anhang D kamen erst dort hinzu
– das Zertifikatswesen ist also erst mit der Ausgabe 2016 eingeführt worden.
Die Zurrpunkte an Pritschen- und Kofferfahrzeugen richten sich nach der EN 12640, die in der EN 12642 als normative Verweisung genannt wird.
Ihre Mindestwerte sind im Werkzeug hinterlegt; maßgebend bleibt die Herstellerangabe
am Fahrzeug, die Tabelle dient als Untergrenze. Fundstellen im folgenden Absatz.
DIN EN 12195-1:2021-01(EN 12195-1:2010 + AC:2014) – Nationales Vorwort
(Einordnung der VDI 2700 als anerkannte Regel der Technik nach § 22 StVO, Mängelliste zur EN),
Abschnitt 1
(Anwendungsbereich, Ausschluss von Fahrzeugen bis einschließlich 3.500 kg), Abschnitt 4.2
Tabelle 2 (Beschleunigungsbeiwerte Straße: 0,8 / 0,5 / 0,5 bzw. 0,6 bei Kippgefahr,
c z
= 1,0), Abschnitt 5.4 mit den Gleichungen (9) bis (11) und dem Sicherheitsbeiwert
f s
= 1,1 bzw. 1,25, Abschnitt 5.5 zum Direktzurren mit f µ
= 0,75 und
F R
≤ LC, Anhang B für die Reibbeiwerte.
DIN EN 12640:2020-05(EN 12640:2019) „Intermodale Ladeeinheiten und
Nutzfahrzeuge – Zurrpunkte zur Ladungssicherung – Mindestanforderungen und Prüfungen", Ersatz
für DIN EN 12640:2001-01 – Abschnitt 1 (Anwendungsbereich und Ausnahmen), 4.4 mit Tabelle 1
(Mindestzurrkraft LC), 4.5 (Anzahl und Anordnung der Zurrpunktpaare), 4.6 (Stirnwand),
6 (Prüfung), 7 (Kennzeichnung), Anhang A (Prüfzeugnis).
VDI 2700 Blatt 16:2026-06
„Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t
zGM" – Abschnitt 1 (Anwendungsbereich: mehrspurige Straßenfahrzeuge bis 7,5 t zGM, Kasten-,
Koffer- und Pritschenaufbau sowie mitgeführte Anhänger), 3 (Begriffe Kastenwagen /
Pritschenfahrzeug / sonstiges Nutzfahrzeug), 4.1 (Lastverteilung, Verweis auf Blatt 4),
4.2 mit Tabelle 1 (Massenkräfte nach zGM-Klasse) und Tabelle 2 (Rechenbeispiel),
5 (kraft-, form- und kombinationsschlüssige Sicherung), 7 (Zurrmittel).
VDI 2700 Blatt 14:2011-09
„Ermittlung von Reibbeiwerten" – Abschnitt 3
(Gleit-Reibbeiwert µ D
= µ D
* · S mit Sicherheitsabschlag S = 0,95).
VDI 2700 Blatt 2:2014
„Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen –
Berechnung von Sicherungskräften, Grundlagen" – Abschnitt 1 (Anwendungsbereich, ohne
Massengrenze), Abschnitt 4.1 mit Tabelle 1 (Beschleunigungsbeiwerte), Abschnitt 4.2 mit
Tabelle 2 (Gleit-Reibbeiwerte nach BGI 649), Abschnitt 4.3 (Übertragungsbeiwert k, Herleitung
nach Euler; k = 1,8 empfohlen), Abschnitt 4.5 (Zurrpunkte nach EN 12640, DIN 75410-1 bis -3
oder ISO 27956), Abschnitt 5 (Standsicherheitsbeiwert γ = 1,2, daraus f Slh
und
f Sq
= 0,6), Abschnitt 7.2 mit den Gleichungen (8) bis (11).
VDI 2700 Blatt 2.1:2026-05
„Berechnung von Sicherungskräften, Sonderfälle"
– ordnet den Übertragungsbeiwert nach dem Umschlingungswinkel: k = 1,8 gilt bis 180°,
über 180° tritt höchstens k = 1,5 auf (bezogen auf einen Gleitreibbeiwert von 0,1 zwischen
Zurrmittel und Umlenkung), und k = 2 nur mit zwei Spannelementen in einem Zurrstrang,
eingesetzt zwischen Zurrpunkt und erster Umlenkung. Die drei Werte stehen so im Rechner.
Was dieses Werkzeug ist:
ein Rechenhilfsmittel. Es ersetzt weder die
Angaben des Fahrzeugherstellers zur Belastbarkeit der Zurrpunkte – diese stehen laut Norm in
der Betriebsanleitung und auf einem Hinweisschild im Laderaum – noch die Beurteilung im
Einzelfall. Verantwortlich für die Ladungssicherung bleiben Fahrer, Halter und Verlader nach
§ 22 und § 23 StVO.
Pflichten
Wie wird im Transporter richtig gesichert?
Blatt 16 beschreibt die Verfahren und behandelt dabei einen Bereich, den kein anderes Blatt der Reihe abdeckt: die Ein- und Anbauten im Transporter.
1
Kraftschlüssig sichern
Niederzurren mit Zurrgurten, Drahtseilen oder Ketten. Die Vorspannkraft drückt die Ladung auf die Ladefläche und erhöht die Reibung.
Vorspannkraft ist der Wirkfaktor, nicht die Bruchkraft
rutschhemmendes Material nach Blatt 15 senkt die nötige Vorspannung
normkonforme Zurrpunkte verwenden
Befestigung am Rahmen nur ausnahmsweise
2
Formschlüssig sichern
Die Massenkraft geht direkt in haltende Elemente: Stirnwand, Rungen, Direktzurren oder der Aufbau selbst.
bündig an die Stirnwand laden
Direktzurren in geeigneten Zurrpunkten
Maße von Ladegut und Laderaum aufeinander abstimmen
Lücken vermeiden oder ausfüllen
3
An- und Einbauten
Regalsysteme, Schutzgitter, Leiteraufsatz, Reff, A-Bock und Dachgepäckträger behandelt Blatt 16 eigens – das ist der Teil, den kein anderes Blatt abdeckt.
Herstellerangaben zu Festigkeiten beachten
Einbauten sind selbst Ladung, wenn sie nicht fest verbunden sind
Umbauten dokumentieren
Dachlast und Schwerpunktlage im Blick behalten
4
Wer verantwortlich ist
Absender, Frachtführer, Verlader, Halter und Fahrer – die Verantwortung verteilt sich, sie verschwindet nicht. Wer welchen Teil trägt, steht im Ratgeber Ladungssicherung: wer ist wofür verantwortlich.
beförderungssicher und betriebssicher sind zwei Dinge
§ 22 StVO trifft den Verlader wie den Fahrer
Verlade- und Sicherungsanweisung sieht die Richtlinie ausdrücklich vor
Zurrmittel bereitstellen ist Sache des Halters
Typische Fehler bei der Ladungssicherung im Transporter
Mit Lkw-Werten gerechnet:
0,8 nach vorn und 0,5 zur Seite sind die Werte für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Unter 2,0 Tonnen verlangt Blatt 16 0,9 und 0,7. Wer die Lkw-Zahl übernimmt, sichert quer um bis zu 40 Prozent zu schwach.
Regal eingebaut, Ladung ungesichert:
Ein Werkstattregal ersetzt keine Ladungssicherung. Was darin liegt, muss dieselben Kräfte aushalten – und das Regal selbst muss sie in den Aufbau leiten können.
Zurrgurt an den Rahmen gehängt:
Die Richtlinie lässt das nur ausnahmsweise zu, wenn keine oder zu wenige Zurrpunkte vorhanden sind, und nur an ausreichend belastbaren Stellen. Als Regelfall ist es keine ordnungsgemäße Sicherung.
Nachweis & Organisation
Wie sollte ein Betrieb die Ladungssicherung im Transporter organisieren?
Das meiste davon ist Organisation, nicht Technik – und genau das wird bei einer Betriebsprüfung verlangt.
1
Fahrzeuge erfassen
Die zulässige Gesamtmasse je Fahrzeug festhalten – sie entscheidet über die anzusetzenden Kräfte.
2
Zurrpunkte prüfen
Anzahl, Lage und zulässige Belastung. Fehlende Zurrpunkte sind ein Beschaffungsthema, kein Fahrerthema.
3
Ausstattung festlegen
Zurrmittel, rutschhemmendes Material und Sperrstangen je Fahrzeugtyp – statt dessen, was gerade da ist.
4
Verladeanweisung schreiben
Die Richtlinie sieht Verlade- und Sicherungsanweisungen ausdrücklich vor. Einmal geschrieben, gilt sie für alle Fahrten desselben Typs.
5
Unterweisen
Mindestens jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1, inhaltlich auf die eigene Fahrzeugklasse bezogen.
6
Nachweise führen
Teilnahme, Datum und Inhalt – damit im Schadensfall belegbar ist, was unterwiesen wurde.
Fazit
Der Transporter ist kein kleiner Lkw.
Blatt 16 schließt eine Lücke, die in der Praxis lange mit Analogieschlüssen gefüllt wurde. Wer Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen einsetzt, hat mit Blatt 16 eine benannte Regel der Technik – und damit auch einen benannten Maßstab, an dem gemessen wird.
Der Aufwand ist überschaubar: die Gewichtsklasse je Fahrzeug kennen, die richtigen Werte ansetzen, die Ausstattung darauf abstimmen und das Ganze einmal schriftlich festhalten. Für Betriebe im Landkreis Diepholz und Umgebung mache ich das vor Ort am Fahrzeug – siehe Ladungssicherung im Landkreis Diepholz.
FAQ
Häufige Fragen zu der Ladungssicherung im Transporter
Die Fragen, die in Schulungen und bei Betriebsbegehungen am häufigsten kommen.
Gilt VDI 2700 Blatt 16 auch für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen?
Ja. Die Richtlinie gilt bis 7,5 Tonnen und staffelt die anzusetzenden Werte in drei Klassen; die unterste reicht bis 2,0 Tonnen und verlangt die höchsten Beiwerte.
Ist die VDI-Richtlinie ein Gesetz?
Nein. Sie ist eine anerkannte Regel der Technik. Über § 22 Absatz 1 Satz 2 StVO wird sie im Bußgeld- und Haftungsverfahren herangezogen – das genügt, um im Schadensfall daran gemessen zu werden.
Warum sind die Werte beim kleinen Fahrzeug höher?
Weil kurze Fahrzeuge stärker verzögern und ausweichen. Radstand, Schwerpunktlage und Lenkverhalten führen zu größeren Beschleunigungen. Die Richtlinie bildet das ab, statt die Lkw-Werte zu übernehmen.
Reicht ein Regaleinbau als Ladungssicherung?
Nein. Der Einbau muss die Kräfte aufnehmen und in den Aufbau leiten können, und der Inhalt muss zusätzlich gesichert sein. Ein offenes Regal hält nichts fest.
Gilt Blatt 16 auch für den Anhänger?
Mitgeführte Anhänger sind erfasst. Für Fahrzeugtransporte gelten dagegen die Blätter 8, 8.1 und 8.2 der Reihe.
Wie oft muss zur Ladungssicherung unterwiesen werden?
Mindestens jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1, und zusätzlich bei Änderungen an Fahrzeugen, Ladung oder Abläufen.
Ich unterstütze Sie mit Schulung nach VDI 2700, Prüfung Ihrer Fahrzeuge und Verladeanweisungen und nachvollziehbarer Dokumentation – passend zu Ihren Produkten, Mengen, Rollen und Abläufen.
Hinweis:
Dieser Ratgeber ist eine praxisorientierte Übersicht aus Sicht der Ladungssicherung
und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie VDI 2700 Blatt 16 angewendet werden kann, muss immer anhand der
konkreten Fahrzeuge, Ladegüter und Sicherungsmittel und betrieblichen Abläufe geprüft werden.
Fachbeiträge zu Ladungssicherung, Gefahrgut, ADR 1.3, BKF-Weiterbildung und betrieblichen Unterweisungen –
verständlich erklärt und auf den Alltag in Transport, Logistik und Betrieb ausgerichtet.
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Verantwortlichkeiten, Pflichten, Nachweisen, Intervallen und typischen Fragen aus der betrieblichen Praxis.
CTU-Code einfach erklärt: Bedeutung, für wen er gilt, wer fürs Packen verantwortlich ist und was das Container Packing Certificate ist. Mit Schulungshinweis.
14 Rollen im Lager und Umschlag mit ihren Unterweisungspflichten, Rechtsgrundlagen und Fristen – von ADR 1.3 bis DGUV 208-050. Interaktiv und praxisnah.
BKF-Weiterbildung mit ADR-Schein auf 28 Stunden verkürzen: Anrechnung nach § 4 Abs. 4 BKrFQV, Voraussetzungen, 5-Jahres-Frist und typische Fehler erklärt.
Handwerkerregelung ADR 1.1.3.1 c) einfach erklärt: wann Gefahrgut im Handwerker-Transporter freigestellt ist – 450-l-Grenze, 1000 Punkte, typische Fehler.