Lizenzbedingungen

Für die digitalen Arbeitshilfen „Gefahrgut Fahrer-Checkliste", „Gefahrgut Verlader-Checkliste" und „Gefahrgut Beförderer-Checkliste", jeweils Vollversion · Rechtsstand ADR 2025 · Anbieter: KS Driver Academy UG (haftungsbeschränkt), Holunderweg 13, 27211 Bassum.

Diese Bedingungen gelten für alle drei Arbeitshilfen. Unterschiedlich ist allein der Zuschnitt der Lizenzstufen — er steht in § 2, getrennt nach Produkt. Alles Übrige gilt für alle gleich.

§ 1 Gegenstand und Lizenznummer

Gegenstand ist die jeweils erworbene digitale Arbeitshilfe — „Gefahrgut Fahrer-Checkliste", „Gefahrgut Verlader-Checkliste" oder „Gefahrgut Beförderer-Checkliste", Vollversion — in der jeweils gelieferten Fassung. Die Lieferung erfolgt als PDF-Datei zum Download. Ein körperlicher Datenträger wird nicht geliefert.

Zu jedem Kauf gehört eine Lizenznummer, die mit der Bestellbestätigung mitgeteilt wird. Aus ihr gehen Produkt und Stufe hervor:

Kennung Produkt Stufe
E · B · F Fahrer-Checkliste Einzel- · Betriebs- · Fuhrparklizenz
VE · VB · VU Verlader-Checkliste Einzel- · Betriebs- · Unternehmenslizenz
BE · BB · BF Beförderer-Checkliste Einzel- · Betriebs- · Fuhrparklizenz
PE · PB · PU Fahrer- und Verlader-Checkliste zusammen Einzel- · Betriebs- · Unternehmenslizenz

Bei Rückfragen, beim Wechsel der Stufe und bei der Anforderung einer Ausgabe im eigenen Corporate Design ist diese Nummer anzugeben.

§ 2 Umfang der Nutzungsrechte

KS Driver Academy UG (haftungsbeschränkt) räumt dem Erwerber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung nach Maßgabe der erworbenen Lizenzstufe ein.

Die Datei ist innerhalb eines Produkts in allen Stufen dieselbe. Unterschiedlich ist, wer sie benutzen darf. Bei der Fahrer-Checkliste bemisst sich das nach Fahrzeugen, bei der Verlader-Checkliste nach Standorten — dort ist die Ladestelle die maßgebliche Einheit, nicht der Fuhrpark. Bei der Beförderer-Checkliste bemisst es sich nach dem Fuhrpark; maßgeblich ist die Zahl der Fahrzeuge, mit denen gefährliche Güter befördert werden.

A · Gefahrgut Fahrer-Checkliste E · B · F

Einzellizenz Betriebslizenz Fuhrparklizenz
Preis 29 € 149 € 349 €
Wer darf nutzen ein Fahrer alle Fahrer des Betriebs alle Fahrer des Betriebs
Fahrzeuge bis 10 ohne Grenze
Geräte alle eigenen alle betrieblichen alle betrieblichen
Ausdrucke im Betrieb ja ja ja
Firmenlogo & Hausfarbe enthalten
Updates zum Rechtsstand 12 Monate 12 Monate 12 Monate
Fassung zum ADR 2027 enthalten enthalten enthalten

Einzellizenz

Die Nutzung ist einer natürlichen Person gestattet. Diese darf die Datei auf allen von ihr genutzten Geräten speichern und für sich ausdrucken.

Betriebslizenz

Die Nutzung ist einem Unternehmen für den eigenen Fahrbetrieb mit bis zu zehn Fahrzeugen gestattet. Erfasst sind alle Fahrer und alle Beschäftigten dieses Unternehmens sowie alle betrieblich genutzten Geräte. Maßgeblich ist die Zahl der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Erwerbs; wächst der Fuhrpark später über zehn Fahrzeuge, ist auf die Fuhrparklizenz umzustellen. Die Differenz wird angerechnet.

Fuhrparklizenz

Wie die Betriebslizenz, jedoch ohne Begrenzung der Fahrzeugzahl. Zusätzlich enthalten ist eine Ausgabe mit Firmenlogo, Hausfarbe und eigener Bezugszeile. Der Erwerber stellt die Logodateien und die Farbwerte bereit; die Herstellung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Unterlagen.

B · Gefahrgut Verlader-Checkliste VE · VB · VU

Einzellizenz Betriebslizenz Unternehmenslizenz
Preis 39 € 189 € 449 €
Wer darf nutzen eine Person alle Beschäftigten des Standorts alle Beschäftigten des Unternehmens
Ladestellen ein Standort alle Standorte
Geräte alle eigenen alle betrieblichen alle betrieblichen
Ausdrucke im Betrieb ja ja ja
Firmenlogo & Hausfarbe enthalten
Name in der Fußzeile jeder Seite enthalten
Updates zum Rechtsstand 12 Monate 12 Monate 12 Monate
Fassung zum ADR 2027 enthalten enthalten enthalten

Einzellizenz

Die Nutzung ist einer natürlichen Person gestattet. Diese darf die Datei auf allen von ihr genutzten Geräten speichern und für sich ausdrucken.

Betriebslizenz

Die Nutzung ist einem Unternehmen für einen Standort gestattet. Erfasst sind alle an diesem Standort mit dem Verladen befassten Beschäftigten sowie alle dort betrieblich genutzten Geräte. Standort im Sinne dieser Bedingungen ist eine Betriebsstätte mit einer oder mehreren Ladestellen unter einer Anschrift. Kommt ein weiterer Standort hinzu, ist auf die Unternehmenslizenz umzustellen; die Differenz wird angerechnet.

Unternehmenslizenz

Wie die Betriebslizenz, jedoch für alle Standorte des Unternehmens. Zusätzlich enthalten ist eine Ausgabe mit Firmenlogo, Hausfarbe und eigener Bezugszeile sowie der Name des Lizenznehmers in der Fußzeile jeder Seite. Der Erwerber stellt die Logodatei und die Farbwerte bereit; die Herstellung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Unterlagen.

Die Ausgabe im eigenen Corporate Design trägt auf der Seite „Nutzung und Hinweise" einen Herkunftsvermerk, der KS Driver Academy als Ersteller nennt. Dieser Vermerk ist Bestandteil der Ausgabe und wird nicht entfernt.

C · Gefahrgut Beförderer-Checkliste BE · BB · BF

Einzellizenz Betriebslizenz Fuhrparklizenz
Preis 39 € 199 € 479 €
Wer darf nutzen eine Person alle disponierenden Personen des Betriebs dieselben Personen in allen Betrieben
Fahrzeuge bis 10 ohne Grenze
Geräte alle eigenen alle betrieblichen alle betrieblichen
Ausdrucke im Betrieb ja ja ja
Firmenlogo & Hausfarbe enthalten
Name in der Fußzeile jeder Seite enthalten
Updates zum Rechtsstand 12 Monate 12 Monate 12 Monate
Fassung zum ADR 2027 enthalten enthalten enthalten

Einzellizenz

Die Nutzung ist einer natürlichen Person gestattet. Diese darf die Datei auf allen von ihr genutzten Geräten speichern und für sich ausdrucken.

Betriebslizenz

Die Nutzung ist einem Unternehmen mit bis zu zehn Fahrzeugen gestattet, mit denen gefährliche Güter befördert werden. Erfasst sind alle Personen dieses Betriebs, die Beförderungen disponieren, Papiere und Fahrzeuge prüfen oder Fahrer einsetzen, sowie alle betrieblich genutzten Geräte. Maßgeblich ist die Zahl der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Erwerbs; wächst der Fuhrpark später über zehn Fahrzeuge, ist auf die Fuhrparklizenz umzustellen. Die Differenz wird angerechnet.

Fuhrparklizenz

Die Nutzung ist einem Unternehmen ohne Begrenzung der Fahrzeugzahl und für alle seine Betriebe gestattet. Zusätzlich enthalten ist die Ausgabe in der Hausfarbe des Unternehmens, mit dessen Logo und dessen Namen in der Fußzeile jeder Seite. Der Erwerber stellt die Logodatei und die Farbwerte bereit; die Herstellung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Unterlagen.

Die Ausgabe im eigenen Corporate Design trägt auf der Seite „Nutzung und Hinweise" einen Herkunftsvermerk, der KS Driver Academy als Ersteller nennt. Dieser Vermerk ist Bestandteil der Ausgabe und wird nicht entfernt.

Ein Unternehmen im Sinne dieser Bedingungen ist eine rechtliche Einheit. Verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften und Franchisenehmer sind nicht erfasst.

Wird das Paket aus Fahrer- und Verlader-Checkliste erworben (Kennung P), gilt für jede Arbeitshilfe der Zuschnitt der jeweils entsprechenden Stufe nach Abschnitt A und B. Die Beförderer-Checkliste ist nicht Bestandteil des Pakets.

§ 3 Was nicht erlaubt ist

Nicht gestattet sind die Weitergabe an Dritte, der Weiterverkauf, das Vermieten, das öffentliche Zugänglichmachen — insbesondere die Ablage in offen zugänglichen Cloud-Ordnern, Foren oder Dateibörsen — sowie die Entfernung oder Veränderung von Herkunfts-, Lizenz- und Versionsangaben.

Die Verwendung im Rahmen entgeltlicher Schulungen Dritter, als Bestandteil eines eigenen Angebots oder zur Weitergabe an Kunden bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Das gilt auch für die kostenlosen LIGHT-Ausgaben: Sie dürfen innerhalb des Betriebs frei verteilt, aber nicht als eigenes Angebot oder Werbemittel gegenüber Dritten eingesetzt werden. Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe, Gefahrgutbeauftragte und Berater, die eine Arbeitshilfe in ihren eigenen Leistungen einsetzen wollen, wenden sich für ein Angebot an KS Driver Academy.

Zulässig bleibt in jedem Fall die Weitergabe an eigene Fahrer und Beschäftigte im Rahmen der erworbenen Stufe sowie die Vorlage gegenüber Behörden im Rahmen einer Kontrolle oder eines Audits.

§ 4 Updates

Aktualisierungen zum jeweils geltenden Rechtsstand sind für 12 Monate ab Kauf ohne Aufpreis enthalten; das entspricht dem Zeitraum, in dem der Download über Digistore24 bereitsteht. bei der Verlader- und bei der Beförderer-Checkliste gehören dazu auch Anpassungen, die sich aus einer Neufassung der Regelsätze nach Anlage 7 RSEB ergeben.

Unabhängig von dieser Frist ist die Fassung zum ADR 2027 eingeschlossen. Sie wird auch dann bereitgestellt, wenn die zwölf Monate zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen sind; die Anforderung erfolgt formlos unter Angabe der Lizenznummer.

Nach Ablauf bleibt die gelieferte Fassung uneingeschränkt nutzbar; ein Anspruch auf weitere Aktualisierungen besteht nicht.

§ 5 Haftung

Die Arbeitshilfen sind praxisorientierte Hilfsmittel und ersetzen weder Rechtsberatung noch die vorgeschriebene Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3. Maßgeblich sind stets die geltenden Fassungen von ADR, GGVSEB und den übrigen einschlägigen Vorschriften.

Bei der Verlader-Checkliste sind die großen Nachschlagetabellen — Tabelle A des Kapitels 3.2, die Zusammenladetabelle 7.5.2.1 und die Verträglichkeitsmatrix 7.5.2.2 — bewusst nicht nachgebildet; für sie ist das Regelwerk selbst heranzuziehen. Die Checkliste erläutert ihren Aufbau und weist auf die Stellen hin, an denen nachzuschlagen ist.

Die Beförderer-Checkliste ist auf die Beförderung verpackter Güter (Stückgut) zugeschnitten. Beförderungen in Tanks und in loser Schüttung sind nicht abgedeckt; die Arbeitshilfe weist auf diese Grenze hin und benennt sie auf der Einstiegsseite.

Für Schäden, die aus der Nutzung entstehen, wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet; das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 6 Widerruf bei digitalen Inhalten

Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Bei digitalen Inhalten erlischt es, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und er seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt. Diese Zustimmung wird im Bestellvorgang eingeholt. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.

Der Verkauf erfolgt über Digistore24 (Digistore24 GmbH) als Wiederverkäufer. Ergänzend gelten die Widerrufsbelehrung und die AGB von Digistore24 für den Kaufvertrag.