Gefahrgut · ADR 1.3 · Rollenbezogene Unterweisung

ADR 1.3 –
Pflichten kennen,
rechtssicher handeln.

ADR 1.3 verpflichtet alle am Gefahrgutprozess beteiligten Personen zu einer rollenbezogenen Unterweisung. Wir schulen Versand, Lager, Verpackung, Verladung, Disposition und Beförderung – praxisnah und individuell auf Ihre Rollen zugeschnitten.

Rechtsgrundlage
ADR 1.3 i.V.m. GGVSEB verpflichtet alle beteiligten Personen zu einer auf ihre Aufgabe zugeschnittenen Unterweisung.
Rollenbezogen
Versand, Lager, Verpackung, Verladung, Disposition, Beförderung – jede Rolle hat eigene Pflichten und Inhalte.
Wiederholung
Regelmäßig und anlassbezogen – bei neuen Vorschriften, Gütern, Tätigkeiten oder nach Vorkommnissen.
Umfang
Individuell – abhängig davon, ob eine Basisunterweisung oder mehrere Pflichtenträger-Rollen nach GGVSEB geschult werden.
✓ Rollenbezogen
✓ ADR · RID · IMDG
✓ Auditfähiger Nachweis
✓ Inhouse vor Ort
Schulungsinhalte

Was die ADR 1.3 Unterweisung abdeckt

Rollenbezogen, praxisnah und an Ihren Gütern und Abläufen erklärt – damit jede beteiligte Person ihre Pflichten kennt und sicher umsetzt.

Rechtliche Grundlagen & Pflichten

  • Pflichten je Rolle: Versender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Empfänger
  • ADR 1.3 i.V.m. GGVSEB – wer muss was wissen?
  • Haftungsfolgen bei Verstößen und typische Bußgeldtatbestände
  • Zusammenspiel mit ADR 8.2.3 (Fahrerschulung) – Abgrenzung der Pflichten
  • Verantwortung bei gemischten Teams und externen Dienstleistern

Klassifizierung & Kennzeichnung

  • UN-Nummer, Gefahrklasse, Verpackungsgruppe richtig zuordnen
  • Gefahrzettel, Kennzeichnungen und Markierungen am Versandstück
  • LQ (Limited Quantities) und EQ (Excepted Quantities) korrekt anwenden
  • Die 1000-Punkte-Regel praxisnah erklärt
  • Typische Fehlerbilder bei Klassifizierung und Kennzeichnung

Dokumente & Beförderungspapiere

  • Beförderungspapier / DG Declaration: Pflichtfelder und Reihenfolge
  • Plausibilitätscheck vor Übergabe an den Beförderer
  • Sicherheitsdatenblatt und Zusammenhang mit der Klassifizierung
  • Dokumentation bei Freistellungen (LQ/EQ)
  • Typische Fehler die bei Kontrollen sofort auffallen

Praxis & Verantwortlichkeiten

  • Verpackung, Verladung und Zusammenpackungsverbote
  • Schnittstellen Versand – Lager – Verladung – Transport
  • Verhalten bei Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen
  • Praxisbezug an Ihren konkreten Gütern und Prozessen
  • Auditfähiger Unterweisungsnachweis für alle Teilnehmer
Multimodal:   Die Unterweisung deckt je nach Bedarf alle drei Verkehrsträger ab – ADR (Straße), RID (Schiene) und IMDG (See). Für Unternehmen mit multimodalem Versand stimmen wir die Inhalte entsprechend ab.
Dauer & Umfang

Der Umfang richtet sich nach Ihren Rollen

Anders als bei zeitlich festen Schulungsformaten orientiert sich die ADR 1.3 Unterweisung an den tatsächlich beteiligten Rollen in Ihrem Betrieb – der Umfang wird im Vorgespräch individuell festgelegt.

Basisunterweisung – eine Rolle

Für Mitarbeiter mit einer klar abgegrenzten Aufgabe – z.B. ausschließlich Verladung oder ausschließlich Lager. Kompakter Umfang mit Fokus auf die für diese Tätigkeit relevanten Pflichten.

Mehrere Pflichtenträger-Rollen

Für Mitarbeiter die mehrere Funktionen nach GGVSEB ausfüllen – z.B. Versand und Verpackung gemeinsam, oder Disposition mit Klassifizierungsverantwortung. Erweiterter Umfang mit entsprechend mehr Inhalten.

Umfang wird individuell angepasst:   Im Vorgespräch klären wir welche Rollen in Ihrem Betrieb relevant sind, wie viele Personen je Rolle geschult werden und welche Güter und Prozesse betroffen sind. Daraus ergibt sich der passende zeitliche Umfang – ohne Standardpaket, dafür mit echtem Bezug zu Ihrem Betrieb.
Häufige Fragen

Fragen zur ADR 1.3 Unterweisung

Wer braucht eine ADR 1.3 Unterweisung?
Alle Personen die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind – Versand, Lager, Verpackung, Verladung, Disposition und Empfang. Auch Fahrpersonal, soweit nicht durch ADR 8.2.3 abgedeckt. Die Unterweisung muss rollenbezogen erfolgen, also auf die konkrete Tätigkeit der jeweiligen Person zugeschnitten sein.
Was ist der Unterschied zwischen ADR 1.3 und ADR 8.2.3?
ADR 8.2.3 betrifft die spezielle Schulung für Fahrer die Gefahrgut transportieren. ADR 1.3 betrifft alle anderen am Gefahrgutprozess beteiligten Personen – Versand, Lager, Verpackung, Verladung, Disposition. Beide Schulungen ergänzen sich und decken unterschiedliche Rollen ab.
Wie lange dauert eine ADR 1.3 Unterweisung?
Es gibt keinen festen Stundenwert – der Umfang richtet sich nach den Rollen die geschult werden. Eine Basisunterweisung für eine klar abgegrenzte Tätigkeit ist kompakter als eine Schulung für mehrere Pflichtenträger-Rollen nach GGVSEB. Im Vorgespräch legen wir den passenden Umfang gemeinsam fest.
Wie oft muss die ADR 1.3 Unterweisung wiederholt werden?
Regelmäßig und anlassbezogen – bei Änderungen der Vorschriften, neuen Gütern, neuen Tätigkeiten oder nach Vorkommnissen. Jährliche Auffrischungen sind in der Praxis üblich und werden empfohlen, sind aber nicht als feste Frist normiert.
Gilt die Unterweisung nur für den Straßentransport?
Nein. ADR gilt für die Straße, RID für die Schiene und IMDG für den Seeweg. Je nach Versandwegen Ihres Unternehmens können die Inhalte multimodal abgedeckt werden – relevant für Unternehmen die Güter auf mehreren Verkehrsträgern versenden.
Weitere Schwerpunkte

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Rollen, Anzahl der Mitarbeiter und Güter nennen – wir melden uns mit einem individuellen Angebot.

  • Rollenbezogen für Versand, Lager, Verladung, Disposition
  • ADR, RID und IMDG je nach Bedarf
  • Individueller Umfang – kein Standardpaket
  • Auditfähiger Nachweis inklusive
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