Ratgeber Gefahrgut / ADR 1.1.3.6

ADR 1.1.3.6: Die 1000-Punkte-Regel einfach erklärt

Die 1000-Punkte-Regel ist eine der wichtigsten Freistellungen im Gefahrgutalltag. Sie erleichtert bestimmte Beförderungen kleinerer Mengen – ersetzt aber nicht die Pflicht, Gefahrgut richtig zu erkennen, zu verpacken, zu kennzeichnen, zu dokumentieren und beteiligte Personen zu unterweisen.

Kurz gesagt

Unter 1000 Punkten heißt nicht: kein Gefahrgut.

Die 1000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6 erlaubt bei bestimmten Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit Erleichterungen. Typisch ist, dass unterhalb der Grenze nicht das volle ADR-Programm wie bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten angewendet werden muss.

Trotzdem bleibt es Gefahrgut. Klassifizierung, geeignete Verpackung, Kennzeichnung der Versandstücke, sichere Verladung, Unterweisung beteiligter Personen und betriebliche Organisation bleiben entscheidend.

Merksatz: Die 1000-Punkte-Regel erleichtert den Transport – sie macht aus Gefahrgut aber keine normale Ware.
Grundlagen

Was ist die 1000-Punkte-Regel?

Die sogenannte 1000-Punkte-Regel ist eine Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden. Sie bewertet Gefahrgut nicht nur nach Stückzahl, sondern nach Stoff, Beförderungskategorie und Menge.

1

Freistellung nach ADR

ADR 1.1.3.6 ermöglicht Erleichterungen, wenn bestimmte Mengengrenzen je Beförderungseinheit nicht überschritten werden.

2

Beförderungskategorie zählt

Gefahrgüter sind unterschiedlichen Beförderungskategorien zugeordnet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Faktoren für die Berechnung.

3

Summe je Fahrzeug

Entscheidend ist die Summe der berechneten Punkte je Beförderungseinheit. Verschiedene Gefahrgüter müssen gemeinsam betrachtet werden.

Wichtig: Die 1000-Punkte-Regel ist nicht dasselbe wie LQ. Begrenzte Mengen nach ADR 3.4 und die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 sind unterschiedliche Regelwerke mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Berechnung

Wie werden die 1000 Punkte berechnet?

In der Praxis wird die Menge eines Gefahrguts mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor hängt von der Beförderungskategorie des jeweiligen Stoffes ab.

1

Gefahrgutdaten prüfen

Grundlage sind UN-Nummer, Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe, Beförderungskategorie und ggf. Sondervorschriften.

2

Menge bestimmen

Je nach Stoff und Regelung wird mit Kilogramm, Liter oder der zutreffenden Nettoangabe gerechnet. Die Menge muss sauber ermittelt werden.

3

Faktor anwenden

Die Menge wird mit dem Faktor der Beförderungskategorie multipliziert. Daraus ergeben sich die Punkte für diesen Stoff.

4

Alle Stoffe addieren

Werden verschiedene Gefahrgüter gemeinsam befördert, werden die Einzelwerte zusammengerechnet. Die Summe ist entscheidend.

5

Grenze bewerten

Liegt die Summe innerhalb der zulässigen Grenze, können bestimmte Erleichterungen greifen. Bei Überschreitung gilt das volle ADR-Regime.

6

Dokumentieren

Betriebe sollten nachvollziehbar festhalten, auf welcher Grundlage die Einstufung und Berechnung erfolgt ist.

Pflichten

Was bleibt trotz 1000-Punkte-Regel wichtig?

Die Freistellung reduziert bestimmte Anforderungen, aber sie hebt das Gefahrgutrecht nicht vollständig auf. Genau hier passieren in Betrieben viele Fehler.

1

Klassifizierung und Produktdaten

Ohne korrekte Gefahrgutdaten kann keine sichere Entscheidung getroffen werden. Sicherheitsdatenblatt, UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe müssen passen.

  • Gefahrgut eindeutig erkennen
  • aktuelle Daten verwenden
  • Beförderungskategorie prüfen
  • Sondervorschriften beachten
2

Verpackung und Kennzeichnung

Versandstücke müssen geeignet, verschlossen, unbeschädigt und korrekt markiert oder bezettelt sein. Beschädigte Versandstücke dürfen nicht einfach verladen werden.

  • zugelassene oder geeignete Verpackung prüfen
  • UN-Nummer und Gefahrzettel beachten
  • LQ nicht mit 1.1.3.6 verwechseln
  • beschädigte Packstücke stoppen
3

Unterweisung nach ADR 1.3

Personen, die mit Gefahrgutaufgaben befasst sind, müssen passend zu ihrer Tätigkeit unterwiesen sein. Das gilt auch bei Transporten unter Freistellungen.

  • Versand, Lager, Verpackung und Verladung unterweisen
  • Disposition und Fahrer einbeziehen
  • Freistellungen praxisnah erklären
  • Unterweisung dokumentieren
4

Ladungssicherung und Sichtprüfung

Gefahrgut muss auch unterhalb der 1000-Punkte-Grenze sicher geladen, gestaut und gegen Verrutschen, Beschädigung und Austritt geschützt werden.

  • Versandstücke auf Beschädigung prüfen
  • Trennung und Zusammenladung beachten
  • Ladungssicherung passend umsetzen
  • Stop-the-Job bei erkennbaren Mängeln

Typische Fehler bei der 1000-Punkte-Regel

Der häufigste Fehler ist die Annahme: „Unter 1000 Punkten ist alles egal.“ Das ist fachlich falsch und kann im Alltag schnell gefährlich werden.

Weitere typische Fehler sind: LQ und 1.1.3.6 werden verwechselt, Mengen werden falsch berechnet, verschiedene Gefahrgüter werden nicht zusammengerechnet, Fahrer und Lager sind nicht unterwiesen, oder es fehlt eine saubere Entscheidung, wer die Gefahrgutdaten vor Versand prüft.

Praxisregel: Erst Daten prüfen, dann Berechnung durchführen, dann Verpackung, Kennzeichnung, Dokumente, Unterweisung und Verladung kontrollieren.

Nachweis & Organisation

Wie sollte ein Betrieb die 1000-Punkte-Regel organisieren?

Wer regelmäßig Gefahrgut unterhalb der 1000-Punkte-Grenze befördert, sollte dafür einen klaren Standardprozess haben.

1

Produktliste

Typische Gefahrgüter im Betrieb mit UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe, Beförderungskategorie und relevanten Hinweisen erfassen.

2

Berechnungshilfe

Eine einfache Tabelle oder Checkliste nutzen, damit Mengen und Punkte nachvollziehbar berechnet werden.

3

Rollen festlegen

Klären, wer Gefahrgutdaten prüft, wer Verpackung und Kennzeichnung kontrolliert und wer die Verladung freigibt.

4

Unterweisung

Versand, Lager, Verladung, Disposition und Fahrer rollenbezogen nach ADR 1.3 unterweisen.

5

Dokumentation

Beförderungsdaten, Berechnung, Unterweisungen und besondere Entscheidungen nachvollziehbar ablegen.

6

Stichproben

Regelmäßig prüfen, ob die Abläufe im Tagesgeschäft funktionieren und Fehlerbilder nachschulen.

Fazit

Die 1000-Punkte-Regel braucht klare Prozesse.

ADR 1.1.3.6 ist eine wichtige Erleichterung für viele Betriebe. Sie hilft aber nur, wenn die Gefahrgutdaten stimmen, die Berechnung korrekt ist und die beteiligten Personen ihre Aufgaben kennen.

Ein sauberer Prozess verhindert Routinefehler: Produktdaten prüfen, Punkte berechnen, Versandstücke kontrollieren, Ladung sichern, Beteiligte unterweisen und Nachweise dokumentieren.

FAQ

Häufige Fragen zur 1000-Punkte-Regel

Kurze Antworten auf typische Fragen aus Versand, Lager, Disposition, Fuhrpark und Geschäftsleitung.

Ist Gefahrgut unter 1000 Punkten kein Gefahrgut mehr?

Nein. Es bleibt Gefahrgut. Die Regelung kann bestimmte Anforderungen erleichtern, aber Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, sichere Verladung und Unterweisung bleiben wichtig.

Braucht der Fahrer unter 1000 Punkten einen ADR-Schein?

In vielen Fällen ist unterhalb der Grenze keine ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers erforderlich. Der Fahrer und weitere beteiligte Personen müssen aber passend zu ihrer Tätigkeit unterwiesen sein.

Ist LQ dasselbe wie die 1000-Punkte-Regel?

Nein. Begrenzte Mengen nach ADR 3.4 und die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 sind unterschiedliche Regelungen. Sie haben unterschiedliche Voraussetzungen, Kennzeichnungen und praktische Folgen.

Müssen verschiedene Gefahrgüter zusammengerechnet werden?

Ja, wenn unterschiedliche Gefahrgüter gemeinsam befördert werden, müssen die berechneten Punkte zusammengeführt werden. Entscheidend ist die Summe je Beförderungseinheit.

Welche Personen sollten unterwiesen werden?

Versand, Lager, Verpackung, Verladung, Disposition, Fahrer und verantwortliche Personen sollten passend zu ihrer Rolle unterwiesen werden, wenn sie am Gefahrgutprozess beteiligt sind.

Was sollte dokumentiert werden?

Sinnvoll sind Produktdaten, Berechnung, verwendete Freistellung, Unterweisungsnachweise, verantwortliche Personen und besondere betriebliche Checkpunkte.

Sie möchten die 1000-Punkte-Regel sicher anwenden?

Ich unterstütze Sie mit ADR-1.3-Unterweisung, Praxisbezug, Checklisten und nachvollziehbarer Dokumentation – passend zu Ihren Produkten, Mengen, Rollen und Abläufen.

Kontakt / Angebot anfordern
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine praxisorientierte Übersicht aus Sicht der Gefahrgutpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie ADR 1.1.3.6 angewendet werden kann, muss immer anhand der konkreten Gefahrgutdaten, Mengen, Beförderungskategorie, Verpackung, Freistellung und betrieblichen Abläufe geprüft werden.
KS Driver Academy Ratgeber

Ratgeber & Praxiswissen

Fachbeiträge zu Ladungssicherung, Gefahrgut, ADR 1.3, BKF-Weiterbildung und betrieblichen Unterweisungen – verständlich erklärt und auf den Alltag in Transport, Logistik und Betrieb ausgerichtet.

Hier finden Unternehmer, Fuhrparkverantwortliche, Fahrer, Verlader und Disponenten praxisnahe Orientierung zu Verantwortlichkeiten, Pflichten, Nachweisen, Intervallen und typischen Fragen aus der betrieblichen Praxis.

von KS86970_20211111172312 12. Juni 2026
Unternehmerpflichten bei Lenk- und Ruhezeiten einfach erklärt: Kontrollgerät, Fahrerkarte, Massenspeicher, Downloadfristen, Auswertung, Nachweise und typische Fehler.
von KS86970_20211111172312 12. Juni 2026
BKF Fristen im Unternehmen sauber überwachen: Schlüsselzahl 95, Fahrerqualifizierungsnachweis, 35-Stunden-Weiterbildung, Nachweise, Ablaufdaten und Planung.
von KS86970_20211111172312 12. Juni 2026
Was bedeutet LQ im ADR? Praxisnah erklärt: begrenzte Mengen, Verpackung, Kennzeichnung, typische Fehler, ADR 1.3-Unterweisung und Nachweise.
BKF Weiterbildung zur Verlängerung der Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer
von KS86970_20211111172312 27. April 2026
BKF Weiterbildung einfach erklärt: Fristen, Module, Schlüsselzahl 95, Nachweise und Planung für Fahrer, Fuhrpark und Unternehmen.
von KS86970_20211111172312 1. Februar 2026
ADR 1.3 Unterweisung verständlich erklärt: betroffene Rollen, Inhalte, Intervalle (jährlich + anlassbezogen) und auditfähige Nachweise im Betrieb.
von KS86970_20211111172312 1. Februar 2026
Wer braucht eine Unterweisung zur Ladungssicherung – und wie oft? Rollen, Intervalle (jährlich + anlassbezogen), Inhalte und auditfähige Nachweise.
Zurrgurt und Ratsche zur Ladungssicherung – Verantwortung von Fahrer, Verlader und Halter
von KS86970_20211111172312 1. Februar 2026
Wer ist bei der Ladungssicherung verantwortlich – Fahrer, Verlader, Halter oder Unternehmer? Praxisnah erklärt mit Rollen, Pflichten, Stop-the-Job und Nachweisen.