KS Driver Academy UG (haftungsbeschränkt)
Praxiswissen zu Ladungssicherung, Gefahrgut und BKF – verständlich, rechtssicher orientiert und direkt umsetzbar.
Unterweisung Ladungssicherung:
Wer braucht sie – und wie oft?
Kurz erklärt: Welche Rollen unterwiesen werden müssen, welche Anlässe Pflicht sind und warum „mindestens jährlich“ in der Praxis der sichere Standard ist.
Einleitung
Ladungssicherung scheitert selten am „Wissen an sich“, sondern daran, dass Unterweisungen nicht rollenbezogen, nicht dokumentiert oder nicht regelmäßig stattfinden. Dabei ist die Lösung einfach: Wer mit Ladung, Verladung, Planung oder Fahrzeugen zu tun hat, braucht klare Regeln, kurze Inhalte – und eine saubere Nachweisführung.
Was ist eine Unterweisung – und was nicht?
Unterweisung heißt: Beschäftigte werden verständlich informiert, praktisch angeleitet und können die Regeln im Alltag umsetzen.
Sie ist keine lange Schulung mit Prüfung – sondern ein regelmäßiger Pflicht-Baustein im Arbeitsschutz/Organisationssystem.
Merksatz: Unterweisung = kurz, praxisnah, wiederkehrend, dokumentiert.
Wer braucht eine Unterweisung zur Ladungssicherung?
In der Praxis betrifft das alle Rollen, die direkt oder indirekt Einfluss auf sichere Verladung haben:
1) Fahrer / Frachtführer
- Sicht- und Plausibilitätsprüfung vor Abfahrt
- typische Mängel erkennen (Formschluss, Zurrmittel, Kanten, Rutschgefahr)
- „Stop-the-Job“: wann Abfahrt verweigert werden muss
2) Verlader / Lager / Staplerfahrer
- beförderungssicher verladen (Lastverteilung, Formschluss/Kraftschluss)
- richtige Hilfsmittel wählen und korrekt einsetzen
- Übergabeprozesse: wer dokumentiert was?
3) Disposition / Leitstand / Tourenplanung
- Zeitfenster & Tourdruck so planen, dass Sicherung realistisch möglich ist
- Sonderfälle (Teilladungen, Mischladung, Rückladungen) regelbasiert steuern
- Verantwortlichkeiten & Eskalationsweg festlegen
4) Unternehmer / Fuhrpark / Verantwortliche im Betrieb
- Fahrzeuge, Sicherungsmittel, Standards, Kontrollen organisieren
- Nachweise auditfähig führen (wer war wann unterwiesen?)
- Wirksamkeit prüfen (Stichproben, Rückmeldungen, Korrekturmaßnahmen)
Wie oft ist die Unterweisung erforderlich?
Als praxissicherer Standard gilt:
1) Vor Aufnahme der Tätigkeit
Bevor jemand eigenständig verladen, fahren oder disponieren darf.
2) Regelmäßig – in der Praxis mindestens jährlich
Jährlich ist der beste Standard, weil es:
- Wissensverlust reduziert,
- neue Risiken abdeckt,
- bei Kontrollen/Audits als „organisiert“ und „gelebt“ gilt.
3) Anlassbezogen (sofort, wenn sich etwas ändert)
Unterweisung ist zusätzlich nötig, wenn z. B.:
- neue Ladungsarten (Maschinen, Big Bags, Coils, Gefahrgut) hinzukommen
- neue Fahrzeuge/Aufbauten oder neue Sicherungsmittel eingeführt werden
- Unfälle, Beinahe-Unfälle oder Beanstandungen passieren
- neue Mitarbeitende eingesetzt werden oder Rollen wechseln
- Prozesse/Standards angepasst werden
Faustregel: Jährlich + bei jedem relevanten Anlass = robuste Organisation.
Welche Inhalte müssen rein, damit es wirklich hilft?
Damit es nicht „Papier-Unterweisung“ wird, reichen oft diese Kernbausteine:
Basis (für alle)
- Begriffe: beförderungssicher vs. betriebssicher
- typische Fehlerbilder (Rutschen, Kippen, Lücken, Kanten, falsche Zurrwinkel)
- Standard-Regel im Betrieb: „Wer verlädt, sichert – Fahrer prüft plausibel und fährt nur betriebssicher los“
Rollenmodule (je nach Zielgruppe)
- Fahrer: Sichtprüfung, Stop-the-Job, Nachbesserung einfordern
- Verlader: Formschluss/Kraftschluss, Hilfsmittel, Lastverteilung
- Dispo: Zeit/Planung, Sonderfälle, Eskalation
- Leitung: Ausstattung, Kontrollen, Nachweise
Nachweis: So dokumentierst du es auditfähig (ohne Bürokratie)
Für eine saubere Dokumentation reicht ein 1-Seiter pro Termin:
- Datum, Ort, Dauer
- Thema/Unterweisungsinhalt (Stichpunkte)
- Zielgruppe/Rollen (Fahrer, Verlader, Dispo …)
- Teilnehmerliste mit Unterschrift
- Name des Unterweisenden
- kurzer Praxisteil/Einweisung dokumentiert (z. B. „Zurrmittelprüfung + Beispielaufbau“)
- Hinweis: „Rückfragen/Stop-the-Job-Prozess erläutert“
Fazit
Unterweisung Ladungssicherung ist kein „Nice-to-have“, sondern ein einfacher, wirksamer Pflichtprozess:
rollenbezogen, mindestens jährlich, anlassbezogen, nachweisbar – dann sinken Diskussionen an der Rampe und Risiken werden messbar kleiner.
👉 Inhouse-Unterstützung
Wenn Sie Unterweisungen in Ihrem Betrieb schlank und wirksam aufsetzen möchten:
Wir führen die rollenbezogene Unterweisung als Inhouse-Termin durch – inkl. Praxisanteil und auditfähiger Dokumentation.
Kontakt / Angebot anfordern
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen und Intervalle können je nach Tätigkeiten, Risiko und Organisation variieren.

