KS Driver Academy UG (haftungsbeschränkt)
Praxiswissen zu Ladungssicherung, Gefahrgut und BKF – verständlich, rechtssicher orientiert und direkt umsetzbar.
ADR 1.3 Unterweisung: Wer muss geschult werden – Inhalte, Intervalle, Nachweise
Kurz erklärt: Welche Rollen betroffen sind, was in die Unterweisung gehört, wie oft sie durchgeführt werden sollte – und wie Sie den Nachweis auditfähig dokumentieren.
Einleitung
ADR 1.3 ist in vielen Betrieben der wichtigste „Alltagshebel“ im Gefahrgut: Nicht die Spezialfälle sind das Problem, sondern Routinefehler im Versand, in der Verladung oder in der Disposition. Eine rollenbezogene ADR-1.3-Unterweisung sorgt dafür, dass Mitarbeitende ihre Pflichten kennen, typische Fehler vermeiden und Dokumentation/Prozesse im Audit bestehen.
Was ist ADR 1.3 überhaupt?
ADR 1.3 regelt die Unterweisung von Personen, deren Tätigkeit mit Gefahrgut zusammenhängt. Das bedeutet praktisch: Wer Gefahrgut versendet, verpackt, kennzeichnet, dokumentiert, lagert, verlädt, plant oder fährt, braucht eine passende Unterweisung – rollenbezogen und praxisnah.
Merksatz:
ADR 1.3 = „Die richtigen Inhalte für die richtige Rolle – nachweisbar dokumentiert.“
Wer muss nach ADR 1.3 unterwiesen werden?
In der Praxis sind typischerweise diese Bereiche betroffen:
1) Versand / Versender (Organisation, Dokumente)
- klassifizieren / richtig einordnen (was ist Gefahrgut, was nicht?)
- Beförderungspapier/Angaben korrekt erstellen
- Freistellungen sicher anwenden (statt „gefühlt“)
- Prozesse definieren (wer prüft was?)
2) Lager / Kommissionierung / Verpackung
- richtige Verpackung/Verpackungsgruppe im Rahmen der Tätigkeit
- Kennzeichnung/Markierung korrekt (z. B. Gefahrzettel, UN-Nummer, LQ-Marke)
- Versandstücke prüfen (Beschädigung, Dichtheit, Verschluss, Sauberkeit)
3) Verladung / Stapler / Rampe
- Sicheres Laden/Stauen/Trennen (auch bei Mischladung)
- Sichtprüfung: beschädigte Versandstücke erkennen und stoppen
- Übergabeprozesse: „Nur sauber raus“ (Doku/Check)
4) Disposition / Leitstand
- Beförderungsart & Freistellungen (LQ/EQ/1000-Punkte etc.) im Alltag richtig bewerten
- richtige Infos an Fahrer/Partner geben
- Zeit- und Prozessdruck so steuern, dass Checks möglich sind
5) Fahrer (sofern im Betrieb relevant)
- Grundverständnis: was wird transportiert, was bedeutet Kennzeichnung?
- Dokumente dabei? Plausibilität?
- Verhalten bei Zwischenfällen (Meldewege, Sicherung, Nicht-Weiterfahrt)
6) Leitung / Verantwortliche / QM
- Organisation, Rollen, Nachweisführung
- Wirksamkeit prüfen (Stichproben, Fehlerbilder, Korrekturen)
- Eskalationsweg („Stop-the-Job“)
Wichtig: Die Inhalte müssen zur Tätigkeit passen. Nicht jeder braucht denselben Tiefgang – aber jede relevante Rolle braucht eine Unterweisung.
Welche Inhalte gehören in eine ADR-1.3-Unterweisung?
Eine praxistaugliche Unterweisung lässt sich gut in 3 Bausteine gliedern:
A) Allgemeine Sensibilisierung (für alle)
- Was ist Gefahrgut – typische Beispiele aus Ihrem Betrieb
- Grundprinzip: Kennzeichnung, Dokumente, sichere Prozesse
- Stop-the-Job: wann wird abgebrochen / wer entscheidet?
B) Funktionsspezifische Unterweisung (rollenbezogen)
Versand/Versender
- Pflichtangaben/Dokumente im Tagesgeschäft
- Freistellungen praxisnah anwenden (nicht „nach Gefühl“)
- Checkpunkte vor Abgabe an Spedition/Carrier
Lager/Verpackung
- Versandstückprüfung (Beschädigung, Verschluss, Lesbarkeit Markierung)
- Kennzeichnung/Markierung – typische Fehler vermeiden
- Umgang mit Leckagen/auffälligen Packstücken
Verladung/Rampe
- Trennung/Sortierung/Mischladung – sichere Grundregeln
- Sichtcheck vor Verladung (und Abbruchkriterien)
- Übergabe-/Dokuprozess
Dispo
- Welche Infos müssen Fahrer/Partner bekommen?
- Welche Freistellung greift wann?
- Prozesslogik: Planung ohne „Sicherheitsverlust“
Fahrer
- Dokumente/Schriftliche Weisungen: Vollständigkeit/Plausibilität
- Verhalten im Ereignisfall: melden, sichern, nicht „weiterfahren und hoffen“
C) Sicherheitsunterweisung (Ereignisse/Notfall)
- Verhalten bei beschädigten Versandstücken
- Meldewege/Ansprechpartner im Betrieb
- Grundregeln für Zwischenfälle (ohne Panik – aber konsequent)
Wie oft muss ADR 1.3 unterwiesen werden?
Ein praxissicherer Standard besteht aus drei Punkten:
1) Vor Aufnahme der Tätigkeit
Bevor jemand eigenständig Gefahrgut-relevante Aufgaben übernimmt.
2) Regelmäßig – in der Praxis mindestens jährlich
Jährlich ist in der Umsetzung der beste Standard, weil:
- Routinefehler häufig sind,
- Personal/Prozesse sich ändern,
- Audits/Kontrollen klare Nachweise erwarten.
3) Anlassbezogen (sofort bei Änderungen)
Zusätzlich nötig bei:
- neuen Stoffen/Produkten/Ladungsarten
- neuen Verpackungen/Labels/Prozessen
- neuen Mitarbeitenden / Rollenwechsel
- Zwischenfällen/Beanstandungen/Beinahe-Vorfällen
Nachweisführung: so dokumentierst du ADR 1.3 auditfähig (ohne Bürokratie)
Du brauchst keine Roman-Dokumentation. Ein sauberer Nachweis ist oft:
- Datum, Ort, Dauer
- Zielgruppe/Rollen (Versand, Lager, Verladung, Dispo, Fahrer)
- Inhalte (Stichpunkte, gerne in 3 Blöcken: allgemein/rollenbezogen/notfall)
- Trainer/Unterweisender
- Teilnehmerliste + Unterschrift
- kurzer Praxisnachweis (z. B. „Versandstück-Check“ oder „Dokumentencheck“ durchgeführt)
Merksatz: Kurz + konkret + unterschrieben = auditfähig.
Fazit
ADR 1.3 Unterweisung ist der schnellste Weg zu weniger Routinefehlern im Gefahrgut: Rollen klar, Inhalte passend, regelmäßig wiederholt und sauber dokumentiert. So wird Gefahrgut im Alltag planbar – statt jedes Mal „Einzelfall-Chaos“.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte und Umfang der Unterweisung müssen zur konkreten Tätigkeit und Organisation passen.

