Gefahrgut · Externer Gefahrgutbeauftragter · GbV

Externer GbV –
Verantwortung
professionell übernommen.

Unternehmen die gefährliche Güter versenden, befördern oder empfangen, sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Als externer GbV übernehmen wir Beratung, Überwachung und Jahresbericht – für ADR, RID und IMDG.

Vertragsmodell
Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung – 3 Monate Kündigungsfrist zum Vertragsende.
Erreichbarkeit
Beratung bei individuellen Fragen per Mail oder Telefon innerhalb von 48 Stunden.
Jahresbericht
Jährlicher Tätigkeitsbericht über die Gefahrgut-Beförderungen Ihres Unternehmens – gesetzlich vorgeschrieben.
Schulungen separat
Unterweisungen der Mitarbeiter sind nicht Teil des GbV-Vertrags – werden auf Wunsch separat beauftragt.
✓ ADR · RID · IMDG
✓ Gefahrgutbeauftragter seit 2012
✓ 48h-Erreichbarkeit
✓ Jahresvertrag
Leistungen

Was die externe GbV-Betreuung umfasst

Als bestellter Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir die gesetzlichen Aufgaben nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung – verlässlich, dokumentiert und mit klaren Reaktionszeiten.

Überwachung & Beratung

  • Überwachung der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften im Betrieb
  • Beratung bei der Organisation von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail oder Telefon innerhalb von 48 Stunden
  • Beratung und Ursachenanalyse bei Zwischenfällen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter

Dokumentation & Nachweise

  • Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts (Jahresbericht) für Ihr Unternehmen
  • Führung der erforderlichen Einträge und Nachweise gemäß den geltenden Vorschriften
  • Berichterstattung über festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge
  • Unterstützung bei internen Audits und Kundenanfragen zur Dokumentation

Ansprechpartner & Behördenkontakt

  • Ansprechpartner gegenüber Behörden in allen Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter
  • Unterstützung bei BALM-Kontrollen und Rückfragen von Aufsichtsbehörden
  • Abstimmung mit Kunden und Geschäftspartnern bei gefahrgutbezogenen Fragen

Alle drei Verkehrsträger

  • ADR (Straße), RID (Schiene) und IMDG (See) aus einer Hand
  • Qualifizierter Gefahrgutbeauftragter seit 2012
  • Besonders relevant für Unternehmen mit multimodalem Versand
Wichtig:   Die Schulung bzw. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter ist nicht Bestandteil des Dienstvertrags als Gefahrgutbeauftragter. Diese Leistungen werden auf Wunsch separat beauftragt und nach der aktuellen Preisliste vergütet – siehe ADR 1.3 Unterweisung.
Vertragsmodell

Klar geregelt – Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung

Die Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter erfolgt über einen schriftlichen Dienstvertrag – transparent, planbar und mit klaren Kündigungsregeln.

Laufzeit

1 Jahr, automatische Verlängerung

Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.

Kündigung

3 Monate zum Vertragsende

Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende möglich – schriftlich, von beiden Seiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Honorar

Jährlich, separat vereinbart

Das Honorar wird in einer separaten Honorarvereinbarung festgelegt und jeweils zu Beginn des Vertragsjahres in Rechnung gestellt. Reisekosten und Auslagen werden gegen Nachweis zusätzlich erstattet.

Für wen geeignet:   Unternehmen die zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet sind, aber kein eigenes qualifiziertes Personal vorhalten möchten oder können. Ein externer GbV ist nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung zulässig und für viele kleinere und mittlere Betriebe die wirtschaftlichste Lösung.
Häufige Fragen

Fragen zum externen Gefahrgutbeauftragten

Wann müssen Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Unternehmen die gefährliche Güter versenden, befördern, verpacken, beladen, befüllen oder empfangen, sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet, sofern keine Freistellung greift – etwa bei sehr geringen Mengen. Im Zweifel klären wir das im Vorgespräch.
Ist ein externer Gefahrgutbeauftragter rechtlich zulässig?
Ja. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung erlaubt die Bestellung einer unternehmensexternen Person als Gefahrgutbeauftragten. Voraussetzung ist die entsprechende Qualifikation und eine schriftliche Bestellung – geregelt über den Dienstvertrag.
Ist die Schulung der Mitarbeiter im GbV-Vertrag enthalten?
Nein. Die GbV-Bestellung umfasst Beratung, Überwachung, Jahresbericht und Behördenkontakt – nicht die Schulung oder Unterweisung der Mitarbeiter. Diese wird auf Wunsch separat beauftragt, z.B. als ADR 1.3 Unterweisung, und nach der aktuellen Preisliste vergütet.
Wie schnell reagiert der externe GbV bei Rückfragen?
Individuelle Fragen per Mail oder Telefon werden innerhalb von 48 Stunden beantwortet. Bei Zwischenfällen erfolgt die Beratung zur Ursachenanalyse zeitnah und auf Anfrage.
Was passiert bei einem Zwischenfall mit Gefahrgut?
Der Gefahrgutbeauftragte berät das Unternehmen bei der Analyse der Ursachen und unterstützt bei der Aufarbeitung. Festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge werden dokumentiert und dem Unternehmen unverzüglich mitgeteilt.
Weitere Schwerpunkte

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verlässlich & planbar.

Unternehmensgröße, Güter und Verkehrsträger nennen – wir melden uns mit einem Angebot zur GbV-Bestellung.

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  • 48h-Erreichbarkeit
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