Externer GbV –
Verantwortung
professionell übernommen.
Unternehmen die gefährliche Güter versenden, befördern oder empfangen, sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Als externer GbV übernehmen wir Beratung, Überwachung und Jahresbericht – für ADR, RID und IMDG.
Was die externe GbV-Betreuung umfasst
Als bestellter Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir die gesetzlichen Aufgaben nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung – verlässlich, dokumentiert und mit klaren Reaktionszeiten.
Überwachung & Beratung
- Überwachung der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften im Betrieb
- Beratung bei der Organisation von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail oder Telefon innerhalb von 48 Stunden
- Beratung und Ursachenanalyse bei Zwischenfällen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
Dokumentation & Nachweise
- Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts (Jahresbericht) für Ihr Unternehmen
- Führung der erforderlichen Einträge und Nachweise gemäß den geltenden Vorschriften
- Berichterstattung über festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge
- Unterstützung bei internen Audits und Kundenanfragen zur Dokumentation
Ansprechpartner & Behördenkontakt
- Ansprechpartner gegenüber Behörden in allen Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter
- Unterstützung bei BALM-Kontrollen und Rückfragen von Aufsichtsbehörden
- Abstimmung mit Kunden und Geschäftspartnern bei gefahrgutbezogenen Fragen
Alle drei Verkehrsträger
- ADR (Straße), RID (Schiene) und IMDG (See) aus einer Hand
- Qualifizierter Gefahrgutbeauftragter seit 2012
- Besonders relevant für Unternehmen mit multimodalem Versand
Klar geregelt – Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung
Die Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter erfolgt über einen schriftlichen Dienstvertrag – transparent, planbar und mit klaren Kündigungsregeln.
1 Jahr, automatische Verlängerung
Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.
3 Monate zum Vertragsende
Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende möglich – schriftlich, von beiden Seiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jährlich, separat vereinbart
Das Honorar wird in einer separaten Honorarvereinbarung festgelegt und jeweils zu Beginn des Vertragsjahres in Rechnung gestellt. Reisekosten und Auslagen werden gegen Nachweis zusätzlich erstattet.
Fragen zum externen Gefahrgutbeauftragten
Wann müssen Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Ist ein externer Gefahrgutbeauftragter rechtlich zulässig?
Ist die Schulung der Mitarbeiter im GbV-Vertrag enthalten?
Wie schnell reagiert der externe GbV bei Rückfragen?
Was passiert bei einem Zwischenfall mit Gefahrgut?
Auch interessant für Sie
ADR 1.3 Unterweisung
Pflichtunterweisung für alle am Gefahrgutprozess beteiligten Personen – individuell zugeschnitten.
Zur ADR-1.3-UnterweisungGefahrgut Prozess-Check
Begehung, Dokumentenprüfung und Audit-Vorbereitung – Schwachstellen erkennen und beheben.
Zum Prozess-CheckGefahrgut
Alle Gefahrgut-Leistungen im Überblick – Unterweisung, GbV und Prozess-Check aus einer Hand.
Zur ÜbersichtsseiteExterner GbV –
verlässlich & planbar.
Unternehmensgröße, Güter und Verkehrsträger nennen – wir melden uns mit einem Angebot zur GbV-Bestellung.
- Beratung, Überwachung, Jahresbericht
- ADR, RID und IMDG
- 48h-Erreichbarkeit
- Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung