Gefahrgut- Beförderer-Kurzcheck — Vollversion
Für alle, die disponieren, Fahrer einsetzen und das Fahrzeug freigeben. Vorn sieben Schritte zum Abhaken vor jeder Fahrt, dahinter das Fristenraster für das Fuhrparkbüro — und neben jeder Pflicht die Nummer aus § 19 GGVSEB.
Das ist drin
- § 19 GGVSEB mit Absatz und Nummer — dazu die Ordnungswidrigkeit aus § 37 Abs. 1, sodass sich jede Zeile bis zum Betrag durchziehen lässt
- Der Vertrauensgrundsatz aus ADR 1.4.2.2 als Tabelle — Buchstabe für Buchstabe, und die zwei Pflichten, für die es kein Vertrauen gibt
- Sieben Schritte vor jeder Fahrt — Auftrag, Zulässigkeit, Fahrer, Fahrzeug, Kennzeichnung, Papiere, Strecke und Tunnel
- Ein eigenes Fristenraster — ADR-Schein, Feuerlöscher, Zulassungsbescheinigung und Aufbewahrung, mit Startpunkt und Fundstelle
- Die Überwachung abgestellter Fahrzeuge — Kapitel 8.4 und die nationale Regel aus Anlage 2 Nr. 3.3 GGVSEB, die schärfer ist als das ADR
- Die Regelsätze aus Anlage 7 RSEB — was ein Verstoß im Regelfall tatsächlich kostet, nicht nur der Rahmen
Neben jedem Punkt steht, woher er kommt — § 19 Abs. 2 Nr. 18, § 37 Abs. 1 Nr. 6r, ADR 8.2.2.8, § 36 GGVSEB. Nichts steht aus dem Gedächtnis drin.
- 27 Seiten, 134 Sprungmarken
- GoodNotes, Notability, Noteshelf
- Genauso als Ausdruck nutzbar
- Updates 12 Monate · ADR 2027 zugesagt
Vier Seiten, die den Unterschied machen
Keiner kauft blind. Die Vorschau zeigt alle 27 Seiten als Übersicht und fünf davon in voller Größe.
Alle 27 Seiten auf einen Blick
Vorn der Durchgang vor jeder Fahrt, dahinter das Fristenraster fürs Büro. Keine Seite wiederholt eine andere.
Drei Stufen, klar benannt
Beförderer ist im ADR das Unternehmen. Deshalb staffeln die Stufen nach dem Fuhrpark — nach der Zahl der Fahrzeuge, mit denen gefährliche Güter befördert werden. Was die Lizenz abdeckt, steht hier, in der Bestätigungsmail und noch einmal auf Seite 27 im PDF selbst.
Einzellizenz
- Alle 27 Seiten, 134 Sprungmarken
- Sieben Schritte und fünf Ausfüllraster
- Register mit 74 Stichworten
- Updates 12 Monate · ADR 2027 zugesagt
- Nicht für den Betrieb
- Ohne Firmenlogo
Betriebslizenz
- Alles aus der Einzellizenz
- Alle, die disponieren oder Fahrer einsetzen
- Alle betrieblichen Geräte
- Ausdrucke im Betrieb ohne Grenze
- Ohne Firmenlogo
Fuhrparklizenz
- Alles aus der Betriebslizenz
- Alle Betriebe, keine Fahrzeuggrenze
- Ausgabe in eurer Hausfarbe, mit eurem Logo
- Euer Name in der Fußzeile jeder Seite
Was oft gefragt wird
Wofür brauche ich das, wenn ich schon einen Gefahrgutbeauftragten habe?
Der Gefahrgutbeauftragte berät und überwacht — befördern tut der Betrieb. § 19 GGVSEB richtet sich an den Beförderer, und die Ordnungswidrigkeit nach § 37 trifft ihn, nicht den Beauftragten. Dieses Blatt ist für die Person, die disponiert, Fahrer einsetzt und das Fahrzeug freigibt.
Gilt das auch für Tankfahrzeuge?
Nein, und das steht gleich auf Seite 2. Diese Ausgabe behandelt die Beförderung in Versandstücken. Tankakte, Prüffristen der Tanks, Wanddicken und die außerordentliche Prüfung nach § 19 Abs. 2 sind bewusst nicht abgebildet — wer in Tanks fährt, braucht mehr als dieses Blatt, und erfährt das auf der ersten inhaltlichen Seite.
Wir haben acht Fahrzeuge. Welche Stufe?
Die Betriebslizenz — sie deckt bis zu zehn Fahrzeuge ab und alle Personen des Betriebs, die disponieren, prüfen oder Fahrer einsetzen. Wer darüber hinauswächst, wechselt auf die Fuhrparklizenz und zahlt nur die Differenz.
Was ist der Unterschied zum Fahrer-Kurzcheck?
Die Rolle. Der Fahrer-Kurzcheck begleitet die Fahrt, dieser hier die Entscheidung davor: Auftrag annehmen, Fahrer einsetzen, Fahrzeug ausrüsten, Strecke wählen — und die Fristen, die im Betrieb weiterlaufen. Beide überschneiden sich kaum.
Brauche ich ein iPad?
Nein. Das PDF funktioniert in jeder Notiz-App mit Stifteingabe — GoodNotes, Notability und Noteshelf sind getestet — und genauso auf Papier. Fünf Seiten sind Ausfüllraster für Termine, Fahrer, Abstellplätze und gestoppte Sendungen; die funktionieren mit Bleistift genauso gut.
Ersetzt das die Unterweisung nach 1.3?
Nein. Es ist eine Arbeitshilfe für die Disposition, keine Schulung und keine Rechtsberatung. Die vorgeschriebene Unterweisung und die Verantwortung des Unternehmens bleiben unberührt.
Woher stammen die Angaben?
Aus dem ADR 2025, der GGVSEB und dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog der RSEB in der Fassung vom 19.06.2025. Neben jedem Punkt steht die Fundstelle — bei § 19 mit Absatz und Nummer, dazu die Ordnungswidrigkeit aus § 37. Was sich nicht belegen ließ, steht nicht drin.
Was passiert bei der nächsten Novelle?
Aktualisierungen sind 12 Monate ab Kauf enthalten — genau der Zeitraum, in dem der Download über Digistore bereitsteht. Die Fassung zum ADR 2027 ist unabhängig davon zugesagt: Die bekommst du auch dann, wenn die zwölf Monate schon abgelaufen sind, formlos gegen deine Lizenznummer.
Kann ich es an meine Leute weitergeben?
Innerhalb der erworbenen Stufe ja: Die Betriebslizenz deckt alle disponierenden Personen eines Betriebs mit bis zu zehn Fahrzeugen ab, die Fuhrparklizenz alle Betriebe ohne Fahrzeuggrenze. Nicht erlaubt sind Weiterverkauf, Weitergabe an andere Betriebe und das Ablegen in offen zugänglichen Ordnern.
Und die kostenlose LIGHT-Fassung?
Die gibt es: elf Seiten mit der Einstiegsweiche, den Schritten zu Fahrer und Fahrzeug, dem Fristenraster und der Überwachung — gegen E-Mail-Adresse. Die Vollversion legt den vollen Durchgang, die Rollenseiten und die Regelsätze dahinter.
Digitales Produkt: eine PDF-Datei zum Download, sofort nach dem Kauf verfügbar. Kein Abonnement, keine Folgekosten, kein Versand auf einem Datenträger. Verkauf, Zahlung, Rechnung und Auslieferung laufen über die Digistore24 GmbH als Wiederverkäufer; für den Kaufvertrag gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und deren Widerrufsbelehrung, beide werden im Bestellformular angezeigt. Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf — die Abwicklung übernimmt Digistore24. Anbieter dieses Angebots: KS Driver Academy UG (haftungsbeschränkt), Holunderweg 13, 27211 Bassum. Arbeitshilfe — ersetzt keine Rechtsberatung und keine Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3. Rechtsstand ADR 2025 · Regelsätze Anlage 7 RSEB, Fassung 19.06.2025 · Version 1.0.