Online-Unterweisung · ADR 1.3

ADR 1.3 Unterweisung online — alle drei Bausteine , nicht nur der erste.

Eine Unterweisung nach ADR 1.3 ist erst vollständig, wenn drei Teile abgedeckt sind: allgemeine Sensibilisierung, der aufgabenbezogene Teil für die jeweilige Rolle und die Sicherheitsunterweisung. Viele Online-Kurse am Markt decken den ersten Teil ab und dauern rund 60 Minuten. Wir bilden alle drei ab — rollenbezogen, mit Verständnisprüfung und auditfestem Unterweisungsnachweis.

✓ Alle drei Bausteine
✓ Rollenbezogen
✓ Auditfester Nachweis
✓ Ohne Vor-Ort-Termin
Der Unterschied

Woran die meisten Online-Kurse scheitern

ADR 1.3.2 nennt drei Bausteine. Fehlt einer davon, ist die Unterweisung unvollständig — auch wenn eine Bescheinigung vorliegt. Wer geschult werden muss und in welchem Rhythmus, steht im Ratgeber.

1
ADR 1.3.2.1

Allgemeine Sensibilisierung

Gefahrgut erkennen, die neun Klassen und ihre Kennzeichnung, Grundbegriffe des Gefahrgutrechts. Das ist der Teil, den die meisten Kurzkurse abdecken — und an dem sie enden.

2
ADR 1.3.2.2

Aufgabenbezogener Teil

Die konkreten Pflichten der jeweiligen Rolle: Was ein Verlader wissen muss, unterscheidet sich von dem, was ein Absender oder das Fahrpersonal braucht. Dieser Teil ist der Grund, warum eine Unterweisung nicht für alle gleich sein kann.

3
ADR 1.3.2.3

Sicherheitsunterweisung

Gefahren, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten bei Störungen und Unfällen — einschließlich der Frage, wann jemand die Beförderung stoppen muss.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten: Fragen Sie einen Anbieter, welche der drei Nummern sein Kurs abdeckt und ob der aufgabenbezogene Teil je Rolle unterschiedlich ist. Bei einem 60-Minuten-Kurs zum Pauschalpreis für alle Mitarbeiter ist die Antwort meistens eindeutig.
Rollen

Jeder lernt, was er tatsächlich tut

Jeder Mitarbeiter wird für die Rolle unterwiesen, die er im Betrieb ausübt. Wer mehrere Rollen hat, bekommt die passenden Zusatzmodule dazu. Womit eine Rolle im Alltag arbeitet, zeigt die Gratis-Checkliste für Verlader.

Verlader

Beladen, Sichern, Übergabe an den Beförderer — Pflichten beim Verladen und Prüfen der Versandstücke.

Absender

Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Papiere — die Pflichten vor dem Versand.

Beförderer und Unternehmer

Organisations- und Kontrollpflichten im Betrieb, Verantwortung der Leitung.

Fahrzeugführer

Die eigenen Pflichten nach § 28 GGVSEB: Papiere im Fahrerhaus, Ausrüstung, Verhalten unterwegs, Abstellen und Überwachen. Mit einer eigenen Lektion dazu, was unterhalb der Freistellungsgrenzen nach 1.1.3.6 entfällt und was bleibt.

Zusatzmodule bei Bedarf: Freistellung nach 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) · begrenzte Mengen (LQ) · Lithiumbatterien nach SV 188 · Abgrenzung Gefahrstoff und Gefahrgut · Notfallmanagement · Brandschutzhelfer.

Die Sicherheitsunterweisung einschließlich Sicherung nach Kapitel 1.10 ist kein Zusatzmodul, sondern Baustein 3 — sie entfällt nie, auch nicht bei begrenzten Mengen und auch nicht unterhalb der 1000-Punkte-Grenze.
Ablauf

Von der Rollenklärung bis zum Nachweis

1

Rollen festlegen

Wir klären gemeinsam, wer im Betrieb welche Rolle ausübt. Daraus ergibt sich, wer welche Module bekommt.

2

Online bearbeiten

Rund 3 bis 4 Stunden je Rolle, zeitlich frei einteilbar, ortsunabhängig, mit Verständnisprüfung. Keine Gruppengrößenbegrenzung.

3

Standortteil ergänzen

Der betriebsspezifische Teil wird über eine strukturierte, ausfüllbare Vorlage dokumentiert — durch Ihre beauftragte Person oder Ihren Gefahrgutbeauftragten.

4

Nachweis und Fristen

Je Mitarbeiter ein Gesamtnachweis, auf Organisationsebene ein Report mit automatischer Fristenüberwachung.

Die Module

Elf Module, aus denen sich Ihre Unterweisung zusammensetzt

Jeder Mitarbeiter bekommt die beiden Grundmodule und dazu das Modul seiner Rolle. Vertiefungen kommen hinzu, wenn der Betrieb sie braucht.

Für alle Beteiligten

M1 · ADR 1.3.2.1

Grundunterweisung, allgemeiner Teil

Die gemeinsame Grundlage: Unterweisungspflicht und ihre drei Bausteine, Gefahrgut erkennen an UN-Nummer und Gefahrzettel, die Beteiligten und ihre Rollen, Verhalten bei Zwischenfällen, Auffrischung und Dokumentation.

ADR 1.3 i. V. m. Kapitel 1.4 / GGVSEB · 60–90 Minuten

M3 · ADR 1.3.2.3

Sicherheit und Sicherung

Die von den Gefahrklassen ausgehenden Gefahren, Schutzmaßnahmen und PSA, richtiges Handeln bei Leckage, Brand und Unfall – dazu die Sensibilisierung gegenüber der Sicherung nach Kapitel 1.10.

ADR 1.3.2.3 i. V. m. Kapitel 1.10 · 60–90 Minuten

Je nach Rolle im Betrieb

M2.1 · Verlader

Verlader

Übergabe- und Prüfpflichten, Anforderungen an Verpackungen, Zusammenladen und Trennen, Handhabung und Sicherung, Kennzeichnung und Beförderungspapier.

ADR 1.4.3.1 · §§ 21, 29 GGVSEB · 60–90 Min

M2.3 · Absender

Absender

Richtig klassifizieren lassen, nur zugelassene Verpackungen verwenden, das Beförderungspapier nach 5.4.1 in der festen Reihenfolge erstellen.

ADR 1.4.2.1 · § 18 GGVSEB · 45–60 Min

M2.2 · Beförderer

Beförderer und Unternehmer

Leitungs- und Organisationspflichten, Fahrzeuge und Fristen, Überwachung abgestellter Fahrzeuge – und was unter der Freistellung 1.1.3.6 entfällt und was bleibt.

ADR 1.4.2.2 · § 19 GGVSEB · 45–60 Min

M2.4 · Fahrpersonal

Fahrzeugführer

Die sechzehn Nummern des § 28 GGVSEB in acht Lektionen: Papiere im Fahrerhaus, Ausrüstung, Kennzeichnung, Tunnelbeschränkungen, Abstellen und Überwachen.

ADR Teil 8 · §§ 28, 29 GGVSEB · 90–120 Min

M2.5 · Empfänger und Entlader

Empfänger und Entlader

Das Ende der Beförderungskette: Annahme, Entladung und Reinigung. Für Warenannahme, Lager, Rampe und Umschlag – und für Selbstständige, die ihre Sendungen beim Kunden selbst abladen.

ADR 1.4.2.3 und 1.4.3.7 · §§ 20, 23a, 29 GGVSEB · 60–75 Min

Vertiefung, wenn der Betrieb sie braucht

Z1 · 1.1.3.6

Freistellung 1.1.3.6

Beförderungskategorien und das Punktesystem mit Rechenbeispielen – und welche Pflichten trotz der Erleichterungen bestehen bleiben.

ADR 1.1.3.6 · 90–120 Min

Z2 · Kapitel 3.4

Begrenzte Mengen (LQ)

Das Verpackungsprinzip der begrenzten Mengen, die Kennzeichnung und die Grenzen des Kapitels 3.4.

ADR 3.4 · 60–90 Min

Z3 · SV 188

Batterien versenden

Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien: Einstufung, Freistellung nach SV 188 und SV 400, Kennzeichnung und der Umgang mit beschädigten Zellen.

ADR Klasse 9 · SV 188 / 400 · 60–75 Min

Z4 · GHS und ADR

Gefahrstoff oder Gefahrgut?

Die zwei Welten der gefährlichen Stoffe: GHS-Piktogramm gegen Gefahrzettel – und was im Sicherheitsdatenblatt wirklich steht.

GefStoffV / CLP-VO · GGVSEB / ADR · 45–60 Min

Verpacker und Befüller unterweisen wir auf Anfrage als betreute Unterweisung – dafür gibt es kein Selbstbedienungsmodul, weil diese beiden Rollen im Betrieb sehr unterschiedlich zugeschnitten sind.

Auch der standortbezogene Teil läuft online

Der Punkt, an dem viele Online-Angebote eine Lücke lassen: die betriebs- und standortspezifische Ergänzung — konkrete Güter, Abläufe und Gefahren im eigenen Werk.

Wir bilden diesen Teil über eine strukturierte, ausfüllbare Vorlage ab, die Ihre beauftragte Person oder Ihr Gefahrgutbeauftragter bearbeitet — auf Wunsch mit kurzer Online-Begleitung durch uns. Ein Vor-Ort-Termin ist dafür nicht erforderlich , es entstehen keine Reisekosten.

  • ✓ Vorlage führt durch alle Punkte, die dokumentiert werden müssen
  • ✓ Bleibt beim Betrieb — Sie behalten die Hoheit über Ihre Abläufe
  • ✓ Fließt in denselben Nachweis ein wie die Online-Module
  • ✓ Auf Wunsch kurze Online-Begleitung beim ersten Durchgang
Kopf der ausfuellbaren Vorlage fuer den standortbezogenen Teil der Gefahrgut-Unterweisung
Die Vorlage führt durch alle Punkte, die dokumentiert werden müssen – Güter mit UN-Nummer, Freistellungen, Rollen, Papiere, Ausrüstung und Sicherung nach Kapitel 1.10.
Nachweis und Fristen

Was am Ende in der Akte liegt

Muster eines Gesamtnachweises der ADR-1.3-Unterweisung mit allen drei Bausteinen
So sieht der Gesamtnachweis aus. Die Zeile unter dem Ergebnis weist alle drei Bausteine nach ADR 1.3.2 einzeln aus – das ist der Unterschied zu einem Kurs, der nur den ersten abdeckt.

Der auditfeste Unterweisungsnachweis ist im Preis enthalten — es gibt keine Variante mit und ohne.

Gesamtnachweis je Mitarbeiter

Ein Dokument, das alle drei Bausteine mit Ergebnis je Baustein zusammenführt. Zusätzlich liegt für jeden Baustein eine Einzelbescheinigung als Beleg vor.

Compliance-Report je Organisation

Bestandsnachweis über alle Personen: wer ist unterwiesen, in welcher Rolle, seit wann — auf einen Blick für Audit und Behörde.

Automatische Fristenüberwachung

Meldet, wann eine Auffrischung fällig wird. Verwaltet in der COMPLIANCE SUITE gemeinsam mit Mitarbeitern, Fahrzeugen und weiteren Schulungsfristen.

Zur Einordnung: Eine über den Unterweisungsnachweis hinausgehende externe Zertifizierung ist bei der 1.3-Unterweisung nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Wer damit wirbt, verkauft etwas, das es in dieser Form nicht gibt.
Preise

Was die Unterweisung je Person kostet

Abgerechnet wird je Person und je Rolle – niemand zahlt für Inhalte, die er nicht braucht. Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer.

Leistung Preis je Person
Erste Rolle – komplett mit allen drei Bausteinen (1.3.2.1, 1.3.2.2 und 1.3.2.3), einschließlich der Freistellungen nach 1.1.3.6 und Kapitel 3.4 45 €
Jede weitere Rolle derselben Person – nur der zusätzliche aufgabenbezogene Teil + 15 €
Branchenmodul – vertieft ein Thema des Betriebs, etwa Lithiumbatterien oder die Berechnung nach 1.1.3.6 39 €
Auffrischung zum ADR 2027 – die Änderungen kompakt, mit eigenem Nachweis 69 €

Mengenstaffel

  • bis 25 Personen — 45 € je Person
  • 26 bis 50 Personen — 42 € je Person
  • über 50 Personen — 39 € je Person

Die Staffel gilt für die erste Rolle. Weitere Rollen und Branchenmodule bleiben unverändert.

Ohne Aufpreis enthalten

  • Gesamtnachweis und Einzelbescheinigungen je Baustein
  • Compliance-Report je Organisation
  • Automatische Fristenüberwachung
  • Ausfüllbare Vorlage für den standortbezogenen Teil
Was der Preis nicht abdeckt: Den arbeitsplatz- und standortbezogenen Teil führt der Betrieb selbst durch – das schreibt Kapitel 1.3 ADR so vor und kann kein Anbieter von außen leisten. Die Vorlage dafür stellen wir, und wir gehen sie im Angebotsgespräch mit Ihnen durch.
Formate

Online oder inhouse — was wann passt

  Online (E-Learning) Inhouse vor Ort
Termin jederzeit startbar, frei einteilbar Firmentermin nach Absprache
Teilnehmerzahl unbegrenzt, je Teilnehmer einzeln empfohlen bis 15, maximal 20
Dauer je Rolle ca. 3 bis 4 Stunden, selbstbestimmt ca. 5 Unterrichtseinheiten am Stück
Standortteil über die ausfüllbare Vorlage direkt im Termin
Reisekosten keine Pauschale je Termin und Standort
Nachweis in beiden Formaten identisch: Gesamtnachweis je Person, Report je Organisation, Fristenüberwachung
Feste offene Präsenztermine mit Kalenderdatum bieten wir nicht — das Online-Format deckt diesen Bedarf flexibler ab. Inhouse ist sinnvoll, wenn Sie ohnehin einen Betriebstermin planen oder Praxisanteile am eigenen Fahrzeug wünschen.
Häufige Fragen

Was Betriebe vorab wissen möchten

Ist eine ADR 1.3 Unterweisung online überhaupt zulässig?

Ja. Das ADR schreibt für die Unterweisung nach 1.3 keine Präsenzform vor. Entscheidend ist, dass alle drei Bausteine abgedeckt sind, der aufgabenbezogene Teil zur Rolle passt und das Ganze nachweisbar dokumentiert ist. Genau darauf ist das Format ausgelegt.

Was ist der Unterschied zur ADR-Schulung für Fahrzeugführer?

Der ADR-Schein ist die besondere Schulung der Fahrzeugführer nach ADR 8.2.1 — nötig, sobald oberhalb der Freistellungen befördert wird. Die Unterweisung nach 1.3 gilt für alle übrigen Beteiligten. Als fertige Rollenmodule liegen vor: Absender, Verlader, Beförderer und Unternehmer sowie Fahrzeugführer. Verpacker, Befüller, Entlader und Empfänger unterweisen wir auf Anfrage als betreute Unterweisung. Beide Ebenen ergänzen sich.

Wie lange dauert die Unterweisung?

Etwa 5 Unterrichtseinheiten, also rund 3 bis 4 Stunden je Rolle. Online lässt sich das über mehrere Sitzungen verteilen. Jede weitere Rolle desselben Mitarbeiters kommt entsprechend dazu.

Brauchen wir trotzdem einen Termin vor Ort?

Für die ADR-1.3-Unterweisung nicht. Der standortbezogene Teil wird über die ausfüllbare Vorlage dokumentiert, auf Wunsch mit kurzer Online-Begleitung. Ein Präsenztermin ist nur nötig, wenn Sie ihn ausdrücklich wünschen oder Praxisanteile am Fahrzeug gewünscht sind.

Wie oft muss aufgefrischt werden?

Die Unterweisung ist regelmäßig aufzufrischen und immer dann, wenn sich Vorschriften, Tätigkeiten oder Abläufe ändern. Wann bei welcher Person eine Auffrischung fällig wird, überwacht das System automatisch.

Bekommen wir ein Zertifikat?

Sie erhalten einen auditfesten Unterweisungsnachweis je Mitarbeiter sowie einen Report je Organisation. Eine darüber hinausgehende externe Zertifizierung ist bei der 1.3-Unterweisung nicht vorgesehen und nicht erforderlich.

Weitere Schwerpunkte

Auch interessant für Sie

Hinweis: Diese Seite beschreibt die Unterweisung nach ADR 1.3 und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Rollen in Ihrem Betrieb unterwiesen werden müssen und in welchem Umfang, hängt von den konkreten Tätigkeiten, Gütern und Abläufen ab. Durchführung und fachliche Verantwortung: Kristian Scholze, bestellter Gefahrgutbeauftragter Straße, Schiene und See, Kraftverkehrsmeister, VDI-Ausbilder Ladungssicherung.
Anfrage & Angebot

ADR 1.3 Unterweisung – auf Ihre Rollen zugeschnitten

Rollen, Anzahl der Mitarbeiter und Güter nennen – wir melden uns mit einem individuellen Angebot.

  • Rollenbezogen für Versand, Lager, Verladung, Disposition
  • ADR, RID und IMDG je nach Bedarf
  • Individueller Umfang – kein Standardpaket
  • Auditfähiger Nachweis inklusive
Direkter Kontakt
E-Mail: info@ksd.academy
KS Driver Academy UG (haftungsbeschränkt)

Kontaktieren Sie uns

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Kontaktaufnahme zu. Details in unserer Datenschutzerklärung.