Online-Unterweisung · ADR 1.3

ADR 1.3 Unterweisung online — alle drei Bausteine , nicht nur der erste.

Eine Unterweisung nach ADR 1.3 ist erst vollständig, wenn drei Teile abgedeckt sind: allgemeine Sensibilisierung, der aufgabenbezogene Teil für die jeweilige Rolle und die Sicherheitsunterweisung. Viele Online-Kurse am Markt decken den ersten Teil ab und dauern rund 60 Minuten. Wir bilden alle drei ab — rollenbezogen, mit Verständnisprüfung und auditfestem Unterweisungsnachweis.

✓ Alle drei Bausteine
✓ Rollenbezogen
✓ Auditfester Nachweis
✓ Ohne Vor-Ort-Termin
Der Unterschied

Woran die meisten Online-Kurse scheitern

ADR 1.3.2 nennt drei Bausteine. Fehlt einer davon, ist die Unterweisung unvollständig — auch wenn eine Bescheinigung vorliegt.

1
ADR 1.3.2.1

Allgemeine Sensibilisierung

Gefahrgut erkennen, die neun Klassen und ihre Kennzeichnung, Grundbegriffe des Gefahrgutrechts. Das ist der Teil, den die meisten Kurzkurse abdecken — und an dem sie enden.

2
ADR 1.3.2.2

Aufgabenbezogener Teil

Die konkreten Pflichten der jeweiligen Rolle: Was ein Verlader wissen muss, unterscheidet sich von dem, was ein Absender oder das Fahrpersonal braucht. Dieser Teil ist der Grund, warum eine Unterweisung nicht für alle gleich sein kann.

3
ADR 1.3.2.3

Sicherheitsunterweisung

Gefahren, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten bei Störungen und Unfällen — einschließlich der Frage, wann jemand die Beförderung stoppen muss.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten: Fragen Sie einen Anbieter, welche der drei Nummern sein Kurs abdeckt und ob der aufgabenbezogene Teil je Rolle unterschiedlich ist. Bei einem 60-Minuten-Kurs zum Pauschalpreis für alle Mitarbeiter ist die Antwort meistens eindeutig.
Rollen

Jeder lernt, was er tatsächlich tut

Jeder Mitarbeiter wird für die Rolle unterwiesen, die er im Betrieb ausübt. Wer mehrere Rollen hat, bekommt die passenden Zusatzmodule dazu.

Verlader

Beladen, Sichern, Übergabe an den Beförderer — Pflichten beim Verladen und Prüfen der Versandstücke.

Absender

Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Papiere — die Pflichten vor dem Versand.

Beförderer und Unternehmer

Organisations- und Kontrollpflichten im Betrieb, Verantwortung der Leitung.

Fahrzeugführer

Die eigenen Pflichten nach § 28 GGVSEB: Papiere im Fahrerhaus, Ausrüstung, Verhalten unterwegs, Abstellen und Überwachen. Mit einer eigenen Lektion dazu, was unterhalb der Freistellungsgrenzen nach 1.1.3.6 entfällt und was bleibt.

Zusatzmodule bei Bedarf: Freistellung nach 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) · begrenzte Mengen (LQ) · Lithiumbatterien nach SV 188 · Abgrenzung Gefahrstoff und Gefahrgut · Notfallmanagement · Brandschutzhelfer.

Die Sicherheitsunterweisung einschließlich Sicherung nach Kapitel 1.10 ist kein Zusatzmodul, sondern Baustein 3 — sie entfällt nie, auch nicht bei begrenzten Mengen und auch nicht unterhalb der 1000-Punkte-Grenze.
Ablauf

Von der Rollenklärung bis zum Nachweis

1

Rollen festlegen

Wir klären gemeinsam, wer im Betrieb welche Rolle ausübt. Daraus ergibt sich, wer welche Module bekommt.

2

Online bearbeiten

Rund 3 bis 4 Stunden je Rolle, zeitlich frei einteilbar, ortsunabhängig, mit Verständnisprüfung. Keine Gruppengrößenbegrenzung.

3

Standortteil ergänzen

Der betriebsspezifische Teil wird über eine strukturierte, ausfüllbare Vorlage dokumentiert — durch Ihre beauftragte Person oder Ihren Gefahrgutbeauftragten.

4

Nachweis und Fristen

Je Mitarbeiter ein Gesamtnachweis, auf Organisationsebene ein Report mit automatischer Fristenüberwachung.

Auch der standortbezogene Teil läuft online

Der Punkt, an dem viele Online-Angebote eine Lücke lassen: die betriebs- und standortspezifische Ergänzung — konkrete Güter, Abläufe und Gefahren im eigenen Werk.

Wir bilden diesen Teil über eine strukturierte, ausfüllbare Vorlage ab, die Ihre beauftragte Person oder Ihr Gefahrgutbeauftragter bearbeitet — auf Wunsch mit kurzer Online-Begleitung durch uns. Ein Vor-Ort-Termin ist dafür nicht erforderlich , es entstehen keine Reisekosten.

  • Vorlage führt durch alle Punkte, die dokumentiert werden müssen
  • Bleibt beim Betrieb — Sie behalten die Hoheit über Ihre Abläufe
  • Fließt in denselben Nachweis ein wie die Online-Module
  • Auf Wunsch kurze Online-Begleitung beim ersten Durchgang
Nachweis und Fristen

Was am Ende in der Akte liegt

Der auditfeste Unterweisungsnachweis ist im Preis enthalten — es gibt keine Variante mit und ohne.

Gesamtnachweis je Mitarbeiter

Ein Dokument, das alle drei Bausteine mit Ergebnis je Baustein zusammenführt. Zusätzlich liegt für jeden Baustein eine Einzelbescheinigung als Beleg vor.

Compliance-Report je Organisation

Bestandsnachweis über alle Personen: wer ist unterwiesen, in welcher Rolle, seit wann — auf einen Blick für Audit und Behörde.

Automatische Fristenüberwachung

Meldet, wann eine Auffrischung fällig wird. Verwaltet in der COMPLIANCE SUITE gemeinsam mit Mitarbeitern, Fahrzeugen und weiteren Schulungsfristen.

Zur Einordnung: Eine über den Unterweisungsnachweis hinausgehende externe Zertifizierung ist bei der 1.3-Unterweisung nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Wer damit wirbt, verkauft etwas, das es in dieser Form nicht gibt.
Formate

Online oder inhouse — was wann passt

  Online (E-Learning) Inhouse vor Ort
Termin jederzeit startbar, frei einteilbar Firmentermin nach Absprache
Teilnehmerzahl unbegrenzt, je Teilnehmer einzeln empfohlen bis 15, maximal 20
Dauer je Rolle ca. 3 bis 4 Stunden, selbstbestimmt ca. 5 Unterrichtseinheiten am Stück
Standortteil über die ausfüllbare Vorlage direkt im Termin
Reisekosten keine Pauschale je Termin und Standort
Nachweis in beiden Formaten identisch: Gesamtnachweis je Person, Report je Organisation, Fristenüberwachung
Feste offene Präsenztermine mit Kalenderdatum bieten wir nicht — das Online-Format deckt diesen Bedarf flexibler ab. Inhouse ist sinnvoll, wenn Sie ohnehin einen Betriebstermin planen oder Praxisanteile am eigenen Fahrzeug wünschen.
Häufige Fragen

Was Betriebe vorab wissen möchten

Ist eine ADR 1.3 Unterweisung online überhaupt zulässig?

Ja. Das ADR schreibt für die Unterweisung nach 1.3 keine Präsenzform vor. Entscheidend ist, dass alle drei Bausteine abgedeckt sind, der aufgabenbezogene Teil zur Rolle passt und das Ganze nachweisbar dokumentiert ist. Genau darauf ist das Format ausgelegt.

Was ist der Unterschied zur ADR-Schulung für Fahrzeugführer?

Der ADR-Schein ist die besondere Schulung der Fahrzeugführer nach ADR 8.2.1 — nötig, sobald oberhalb der Freistellungen befördert wird. Die Unterweisung nach 1.3 gilt für alle übrigen Beteiligten. Als fertige Rollenmodule liegen vor: Absender, Verlader, Beförderer und Unternehmer sowie Fahrzeugführer. Verpacker, Befüller, Entlader und Empfänger unterweisen wir auf Anfrage als betreute Unterweisung. Beide Ebenen ergänzen sich.

Wie lange dauert die Unterweisung?

Etwa 5 Unterrichtseinheiten, also rund 3 bis 4 Stunden je Rolle. Online lässt sich das über mehrere Sitzungen verteilen. Jede weitere Rolle desselben Mitarbeiters kommt entsprechend dazu.

Brauchen wir trotzdem einen Termin vor Ort?

Für die ADR-1.3-Unterweisung nicht. Der standortbezogene Teil wird über die ausfüllbare Vorlage dokumentiert, auf Wunsch mit kurzer Online-Begleitung. Ein Präsenztermin ist nur nötig, wenn Sie ihn ausdrücklich wünschen oder Praxisanteile am Fahrzeug gewünscht sind.

Wie oft muss aufgefrischt werden?

Die Unterweisung ist regelmäßig aufzufrischen und immer dann, wenn sich Vorschriften, Tätigkeiten oder Abläufe ändern. Wann bei welcher Person eine Auffrischung fällig wird, überwacht das System automatisch.

Bekommen wir ein Zertifikat?

Sie erhalten einen auditfesten Unterweisungsnachweis je Mitarbeiter sowie einen Report je Organisation. Eine darüber hinausgehende externe Zertifizierung ist bei der 1.3-Unterweisung nicht vorgesehen und nicht erforderlich.

Angebot für Ihren Betrieb anfragen

Nennen Sie mir kurz, wie viele Mitarbeiter in welchen Rollen unterwiesen werden sollen und ob neben der Straße auch die Schiene relevant ist — dann bekommen Sie ein spitz gerechnetes Angebot, bei größeren Stückzahlen mit Volumenstaffel.

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Hinweis: Diese Seite beschreibt die Unterweisung nach ADR 1.3 und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Rollen in Ihrem Betrieb unterwiesen werden müssen und in welchem Umfang, hängt von den konkreten Tätigkeiten, Gütern und Abläufen ab. Durchführung und fachliche Verantwortung: Kristian Scholze, bestellter Gefahrgutbeauftragter Straße, Schiene und See, Kraftverkehrsmeister, VDI-Ausbilder Ladungssicherung.