Was CTU heißt
CTU steht für „Cargo Transport Unit“ – Güterbeförderungseinheit. Gemeint sind Container, Wechselbehälter und Fahrzeuge, in oder auf die Ladung gepackt wird.
Der CTU-Code ist die internationale Richtlinie für das sichere Packen von Containern und anderen Beförderungseinheiten. Dieser Ratgeber erklärt Bedeutung, Geltung, Verantwortung und das Container Packing Certificate – praxisnah und ohne Fachchinesisch.
Der CTU-Code („Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units“) ist eine gemeinsame Packrichtlinie von IMO, ILO und UNECE aus dem Jahr 2014. Er beschreibt, wie Container, Wechselbehälter und Fahrzeuge sicher gepackt, gesichert, befördert und wieder ausgepackt werden – über die gesamte intermodale Transportkette.
Er ist rechtlich nicht verbindlich, gilt aber als anerkannter Stand guter Packpraxis. Für Gefahrgut, das anschließend über See geht, verweist der IMDG-Code beim Container-Packzertifikat auf ihn: Wer das Zertifikat unterschreibt, bestätigt eine Sicherung, die für die vorgesehenen Verkehrsträger geeignet ist.
Hinter der Abkürzung steckt ein internationales Regelwerk mit klarer Zielsetzung.
CTU steht für „Cargo Transport Unit“ – Güterbeförderungseinheit. Gemeint sind Container, Wechselbehälter und Fahrzeuge, in oder auf die Ladung gepackt wird.
Eine gemeinsame Veröffentlichung von IMO (Seeschifffahrt), ILO (Arbeitsschutz) und 2014 verabschiedet.
Ein großer Teil der Container-Schadensfälle geht auf falsches Packen oder unzureichende Sicherung zurück. Der Code soll Menschen, Ladung, Umwelt und Infrastruktur entlang der Transportkette schützen.
Die wichtigste und am häufigsten missverstandene Frage – hier sauber getrennt.
Der CTU-Code ist ein „Code of Practice“ – also eine Empfehlung, keine unmittelbar geltende Rechtsnorm.
Folgt der Beförderung eine Seebeförderung, verlangen ADR 5.4.2 und IMDG-Code 5.4.2 ein Container-Packzertifikat. Der IMDG-Code verweist dort für die verkehrsträgergerechte Sicherung auf den CTU-Code.
Auch ohne Gefahrgut gilt er als Stand guter fachlicher Praxis. Bei Schadensfällen wird gefragt, ob nach diesem Stand gepackt wurde.
Wer Container packt, trägt Verantwortung für die beförderungssichere Ladung. Der CTU-Code liefert dafür den fachlichen Maßstab.
Die Verantwortung beginnt nicht im Seehafen, sondern beim Versender im Binnenland.
Der Packer belädt und sichert die CTU, der Versender liefert korrekte Angaben zu den Gütern. Für Mängel aus unsachgemäßem Packen und Sichern ist nach dem Code der Befrachter/Absender verantwortlich – Packer und Versender stehen ihm gegenüber dafür ein.
Stellt die Beförderungseinheit bereit und sorgt dafür, dass sie für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.
Verantwortlich für die Beförderung der CTU im Vor-, Haupt- oder Nachlauf und die sichere Handhabung unterwegs.
Alle Beteiligten müssen für ihre Aufgaben ausgebildet oder unterwiesen sein – bei Gefahrgut nach ADR 1.3 beziehungsweise IMDG-Code 1.3.
Das Container-/Fahrzeug-Packzertifikat bestätigt, dass ein mit Gefahrgut gepackter Container nach den Bedingungen des Abschnitts 5.4.2 gepackt wurde. Es benennt die Container-Kennung und bestätigt unter anderem, dass der Container sauber, trocken und geeignet war, keine unzulässige Zusammenladung erfolgte und alle Versandstücke äußerlich geprüft wurden.
Wichtig zur Geltung: Folgt der Containerbeförderung eine Seebeförderung, ist das Packzertifikat vorgeschrieben (ADR 5.4.2, IMDG-Code 5.4.2). Bei reiner Straßenbeförderung nach ADR verlangt Abschnitt 5.4.2 es nicht.
Verantwortung: Ausgestellt wird es von den für das Packen Verantwortlichen. Die unterzeichnende Person muss – wie alle Beteiligten bei Gefahrgut – entsprechend unterwiesen sein.
Drei Regelwerke, die oft verwechselt werden – hier die Unterschiede und wie sie zusammenspielen.
Verkehrsträgerübergreifend: das Packen und Sichern von Containern und CTU über die gesamte intermodale Kette – See, Straße, Schiene.
Richtlinienreihe zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – der Stand der Technik im Straßenverkehr.
Berechnungsnorm für Zurrkräfte auf der Straße: LC, STF, Zurrwinkel, Reibbeiwert – die rechnerische Grundlage der Sicherung.
Kurze Antworten für Versand, Lager, Disposition und Verantwortliche.
CTU steht für Cargo Transport Unit (Güterbeförderungseinheit). Der CTU-Code ist die gemeinsame Packrichtlinie von IMO, ILO und UNECE aus dem Jahr 2014 für das sichere Packen, Sichern und Handhaben von Containern, Wechselbehältern und Fahrzeugen über die gesamte Transportkette.
Der CTU-Code selbst ist ein unverbindlicher Code of Practice. Für Gefahrgut, das anschließend über See befördert wird, verlangen ADR 5.4.2 und IMDG-Code 5.4.2 ein Container-Packzertifikat; der IMDG-Code verweist dort für die verkehrsträgergerechte Sicherung auf den CTU-Code. Für reine Landbeförderungen gilt er als anerkannter Stand guter Packpraxis.
Die Verantwortung beginnt nicht im Hafen, sondern beim Packer beziehungsweise Versender – also dem Unternehmen und der von ihm benannten Person, die den Container belädt und sichert. Bei Gefahrgut müssen die Beteiligten zusätzlich nach ADR 1.3 beziehungsweise IMDG-Code 1.3 unterwiesen sein.
Das Container-/Fahrzeug-Packzertifikat (Container Packing Certificate) bestätigt, dass ein mit Gefahrgut gepackter Container nach den Bedingungen des Abschnitts 5.4.2 des IMDG-Codes gepackt wurde – zum Beispiel sauber und trocken, ohne verbotene Zusammenladung, mit geprüften Versandstücken. Folgt eine Seebeförderung, ist es vorgeschrieben; bei reiner Straßenbeförderung nach ADR verlangt Abschnitt 5.4.2 es nicht.
Die Richtlinienreihe VDI 2700 und die DIN EN 12195-1 betreffen die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Der CTU-Code ist verkehrsträgerübergreifend und deckt die gesamte intermodale Kette ab – vom Packen des Containers beim Versender über See, Straße und Schiene bis zum Auspacken. In Betrieben mit Container-Versand ergänzen sich die Themen.
Alle, die am Packprozess beteiligt sind: Packpersonal, Lager, Verlader, Disposition, Fuhrpark- und Versandverantwortliche sowie Führungskräfte. Bei Gefahrgut ist zusätzlich eine Unterweisung nach ADR 1.3 sinnvoll – beide Themen lassen sich kombinieren.
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