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Gefahrgut-Checkliste Verlader für die Rampe

Acht kurze Checklisten für den Ablauf beim Verladen — Papier und Tabelle A, das Versandstück, Zusammenladen, Sichern, Trennen, Kennzeichnen und der Blick nach dem Entladen. Nach ADR 2025, handschriftlich ausfüllbar in GoodNotes, Notability & Noteshelf.

  • Eine Sendung pro Blatt — zum Abhaken mit dem Stift
  • Stopp-Kriterien: wann du nicht übergeben darfst
  • Jeder Punkt mit seiner Fundstelle aus ADR und GGVSEB
  • Fachlich belegt nach ADR 2025 – von KSD.academy

Erstellt von KSD.academy – Gefahrgut, Ladungssicherung & BKF-Weiterbildung. Arbeitshilfe, ersetzt keine Rechtsberatung.

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Mehr drin: Die Vollversion hat 27 Seiten — § 21 gegen § 29 GGVSEB , der Vertrauensschutz aus ADR 1.4.3.1.2 , die V- und CV-Codes aus Spalte 16 und 18, Verladeprotokoll, Bußgeldrahmen und die Regelsätze aus Anlage 7 RSEB . Ab 39 €. Vollversion ansehen →

Was auf den zwölf Seiten steht

Der Ablauf an der Rampe, eine Sendung pro Blatt — kein Auszug mit Lücken.

  1. Titelseite — Rechtsstand, Version, Hinweise
  2. Übersicht — jede Kachel springt direkt zum Thema
  3. Papier und Tabelle A — womit die Prüfung anfängt
  4. Das Versandstück — Zustand, Kennzeichen, Bezettelung
  5. Darf das zusammen? — Zusammenladen prüfen
  6. Womit und wie? — Spalte 16 und 18 als Einstieg
  7. Sichern — Ladungssicherung an der Rampe
  8. Trennen — Abstand zu Lebensmitteln und Futtermitteln
  9. Kennzeichnen — was am Versandstück und am Fahrzeug hängt
  10. Nach dem Entladen — der Teil, den die meisten überspringen
  11. Stopp-Kriterien — wann du nicht übergeben darfst
  12. Vollversion — was die 27-seitige Ausgabe zusätzlich enthält

Ein Blick auf Seite 10: nach dem Entladen

Die Seite steht bewusst am Ende und wird trotzdem am häufigsten gebraucht. Der Grundsatz dahinter ist einer der teuersten Irrtümer im Verladealltag — ADR 4.1.1.11 :

Leere Verpackungen, einschließlich leerer Großpackmittel (IBC) und leerer Großverpackungen, die ein gefährliches Gut enthalten haben, unterliegen denselben Vorschriften wie gefüllte Verpackungen — es sei denn, es wurden Maßnahmen getroffen, um jede Gefahr auszuschließen.

„Leer" heißt also nicht „raus aus dem Gefahrgut". Das ungereinigte Fass bleibt ein Versandstück mit allen Pflichten: Kennzeichnung, Bezettelung, Papier. Nur wenn es zur Entsorgung oder zum Recycling geht, erlaubt die Bemerkung zu 4.1.1.11 den Weg über UN 3509 unter den Bedingungen der Sondervorschrift 663.

Wofür das Blatt nicht reicht. Die großen Nachschlagetabellen sind bewusst nicht nachgebildet — Tabelle A des Kapitels 3.2 , die Zusammenladetabelle 7.5.2.1 und die Verträglichkeitsmatrix 7.5.2.2 . Die Checkliste erklärt ihren Aufbau und sagt, an welcher Stelle nachzuschlagen ist; die Tabellen selbst bleiben das Regelwerk.

So bekommst du es aufs Tablet. Der Downloadlink öffnet das PDF im Browser — das ist noch nicht die Datei, sondern nur die Ansicht. Auf dem iPad tippst du oben auf das Teilen-Symbol und wählst „In GoodNotes öffnen" (oder Notability, Noteshelf). Am Rechner: Rechtsklick auf den Link, „Ziel speichern unter". Als Notizbuch angelegt kannst du mit dem Stift abhaken, und die Sprungmarken funktionieren.