Gefahrgut · Inhouse-Schulung & Betreuung

Gefahrgut sicher –
rechtssicher
dokumentiert.

ADR 1.3 Unterweisungen für alle beteiligten Personen, externer Gefahrgutbeauftragter für ADR, RID und IMDG – praxisnah, auditfähig und auf Ihre Abläufe abgestimmt.

Schulung mit Praxisbezug Pflichten, Klassifizierung, Kennzeichnung, Dokumente – erklärt an Ihren Gütern und Abläufen.
ADR Straße
RID Schiene
IMDG See
GbV seit 2012
✓ Gefahrgutbeauftragter seit 2012
✓ ADR 1.3 rollenbezogen
✓ Auditfähige Nachweise
✓ Inhouse & bundesweit
Typische Probleme

Wo es im Gefahrgut-Alltag häkelt

Gefahrgutfehler können Bußgelder, Betriebsunterbrechungen und im Ernstfall ernste Folgen haben. Die meisten entstehen nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Unklarheit.

01

Pflichten sind nicht klar verteilt

Versender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Empfänger – jeder hat eigene Pflichten nach GGVSEB/ADR. Im Betrieb wissen die Wenigsten, wer wofür verantwortlich ist.

02

Unterweisungen fehlen oder sind lückenhaft

ADR 1.3 verlangt regelmäßige, rollenbezogene Unterweisungen. Viele Betriebe schulen pauschal oder gar nicht – und können das bei einer BALM-Kontrolle nicht nachweisen.

03

Klassifizierung und Kennzeichnung fehlerhaft

Falsche UN-Nummer, fehlender Gefahrzettel, falsche LQ-Kennzeichnung – typische Fehler die bei Kontrollen sofort auffallen und Bußgelder nach sich ziehen.

04

Beförderungspapiere sind fehlerhaft

Das Beförderungspapier ist das wichtigste Dokument im Gefahrguttransport. Fehlende Pflichtfelder oder falsche Reihenfolge führen zu Rückläufern und Bußgeldern.

05

Freistellungen werden falsch angewendet

LQ, EQ und die 1000-Punkte-Regel bieten echte Erleichterungen – werden aber oft falsch berechnet oder angewendet. Das erzeugt unnötige Auflagen oder unerkannte Verstöße.

06

Kein Gefahrgutbeauftragter vorhanden

Viele Unternehmen sind zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet – wissen das aber nicht oder haben keinen. Ohne GbV drohen empfindliche Bußgelder.

Ihre Vorteile

Gefahrgut sicher im Griff – für Ihren Betrieb

Wir bringen Gefahrgut-Kompetenz direkt in Ihren Betrieb – verständlich erklärt, rechtssicher dokumentiert und auf Ihre Güter und Prozesse abgestimmt.

Rollenbezogen & praxisnah

Versand, Lager, Verladung, Disposition, Fahrpersonal – jede Rolle bekommt genau die Inhalte, die für ihre Tätigkeit relevant sind. Kein Einheits-Seminar.

Rechtssicher dokumentiert

Auditfähige Unterweisungsnachweise für BALM-Kontrollen, Kundenaudits und interne Anforderungen – Teilnehmerliste, Inhalte, Rollenzuordnung.

Gefahrgutbeauftragter GbV

Qualifizierter Gefahrgutbeauftragter seit 2012 für ADR, RID und IMDG – als externer GbV übernehmen wir Beratung, Überwachung und Jahresbericht.

Alle drei Verkehrsträger

ADR (Straße), RID (Schiene) und IMDG (See) – aus einer Hand, aufeinander abgestimmt, für Unternehmen mit multimodalem Versand.

Direkt bei Ihnen im Betrieb

Inhouse-Schulungen an Ihren realen Prozessen und Gütern – kein Reiseaufwand, kein Seminarraum-Wissen das im Alltag nicht funktioniert.

Ein Ansprechpartner

Gefahrgut, Ladungssicherung und BKF-Weiterbildung aus einer Hand – abgestimmt, ohne Schnittstellenprobleme zwischen verschiedenen Dienstleistern.

Ziel: Ihre Mitarbeiter kennen ihre Pflichten, erkennen typische Fehler – und Ihr Betrieb steht bei BALM-Kontrollen und Kundenaudits sauber da.
Leistungen

Drei Schwerpunkte – ein Ansprechpartner

Von der rollenbezogenen ADR 1.3 Unterweisung bis zur externen Gefahrgutbeauftragten-Betreuung – alles aus einer Hand, aufeinander abgestimmt.

Schwerpunkt 01

ADR 1.3 Unterweisungen

Rollenbezogene Pflichtunterweisungen für alle am Gefahrgutprozess beteiligten Personen

  • Pflichten & Verantwortlichkeiten je Rolle (Versender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Disposition)
  • Klassifizierung: UN-Nummer, Gefahrklasse, Verpackungsgruppe
  • Kennzeichnung: Gefahrzettel, Markierungen, LQ/EQ korrekt anwenden
  • Beförderungspapier / DG Declaration: Pflichtfelder und Plausibilitätscheck
  • Freistellungen: LQ, EQ und 1000-Punkte-Regel praxisnah erklärt
  • Auditfähiger Unterweisungsnachweis inklusive
Schwerpunkt 02

Externer Gefahrgut­beauftragter

GbV-Betreuung für Unternehmen ohne eigenen Gefahrgutbeauftragten – ADR, RID, IMDG

  • Beratung zu Gefahrgutpflichten, Prozessen und Dokumenten
  • Überwachung der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften im Betrieb
  • Prüfung von Begleitpapieren, Kennzeichnung und Verpackung
  • Unterstützung bei internen Audits und BALM-Kontrollen
  • Erstellung des jährlichen Gefahrgut-Jahresberichts
  • Ansprechpartner für Behörden und Kunden
Schwerpunkt 03

Prozess-Check & Beratung

Bestehende Gefahrgutprozesse prüfen, Schwachstellen erkennen, Abläufe verbessern

  • Begehung und Dokumentenprüfung im Betrieb
  • Klassifizierungscheck Ihrer Gefahrgüter
  • Prüfung von Kennzeichnung, Verpackung und Begleitpapieren
  • Schnittstellen Versand – Lager – Verladung – Transport analysieren
  • Handlungsempfehlungen und Maßnahmenplan
  • Vorbereitung auf BALM-Kontrollen oder Kundenaudits
Nicht sicher was Sie brauchen?   Schulung für Ihr Team → ADR 1.3 Unterweisung · Kein GbV im Betrieb → Externer Gefahrgutbeauftragter · Prozesse prüfen → Prozess-Check. Im Vorgespräch klären wir das gemeinsam.
So läuft es ab

Von der Anfrage bis zum Nachweis

Kurz abgestimmt, praxisnah durchgeführt, sauber dokumentiert – passend zu Ihren Gütern, Rollen und Abläufen.

01

Anfrage senden

Güter, Rollen und Bedarf kurz beschreiben – wir melden uns schnell.

02

Bedarf klären

Welche Güter, welche Rollen, welcher Verkehrsträger – Schwerpunkte gemeinsam festlegen.

03

Schulung / Betreuung

Inhouse-Unterweisung oder GbV-Betreuung – praxisnah, an Ihren Prozessen.

04

Nachweis erhalten

Unterweisungsnachweis, Teilnehmerliste, Jahresbericht – auditfähig und vollständig.

Ergebnis: Ihr Team kennt seine Pflichten, Ihre Prozesse sind sauber aufgestellt – und bei der nächsten BALM-Kontrolle oder dem nächsten Kundenaudit steht Ihr Betrieb sicher da.
Häufige Fragen

Was Unternehmen zum Gefahrgut vorab wissen möchten

Wer braucht eine ADR 1.3 Unterweisung?

Alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind – Versand, Lager, Verpackung, Verladung, Disposition und Fahrpersonal (soweit nicht durch ADR 8.2.3 abgedeckt). Die Unterweisung muss rollenbezogen und regelmäßig wiederholt werden.

Wann müssen Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Unternehmen, die gefährliche Güter versenden, befördern oder empfangen – sofern keine Freistellung greift – sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zur Bestellung verpflichtet. Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist zulässig und für viele kleinere Betriebe die sinnvollste Lösung.

Was macht ein externer Gefahrgutbeauftragter genau?

Er berät das Unternehmen bei der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, überwacht Prozesse, prüft Dokumente, erstellt den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresbericht und ist Ansprechpartner für Behörden und Kunden – ohne dass das Unternehmen eigenes qualifiziertes Personal vorhalten muss.

Gilt ADR nur für den Straßentransport?

Nein. ADR gilt für die Straße, RID für die Schiene und IMDG für den Seeweg. Als Gefahrgutbeauftragter sind wir für alle drei Verkehrsträger qualifiziert – wichtig für Unternehmen mit multimodalem Versand.

Wie oft muss die ADR 1.3 Unterweisung wiederholt werden?

Regelmäßig und anlassbezogen – z.B. bei Änderungen der Vorschriften, neuen Gütern, neuen Tätigkeiten oder nach Vorkommnissen. Jährliche Auffrischungen sind in der Praxis üblich und empfehlenswert.

Welche Nachweise erhalten wir nach der Schulung?

Teilnehmerliste mit Name, Funktion und Unterschrift, Dokumentation der Schulungsinhalte und Rollenzuordnung sowie einen auditfähigen Unterweisungsnachweis – passend für BALM-Kontrollen, Kundenaudits und interne Dokumentation.

Gefahrgut sicher im Griff –
direkt in Ihrem Betrieb.

Güter, Rollen und Bedarf kurz nennen – wir melden uns mit einem unverbindlichen Angebot.

  • ADR 1.3 Unterweisungen – rollenbezogen
  • Externer Gefahrgutbeauftragter (GbV)
  • Prozess-Check & Audit-Vorbereitung
  • Norddeutschland & bundesweit
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