UNSERE SERVICELEISTUNGEN


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 

Alle wichtigen Serviceleistungen

aus einer Hand.

Unsere Leistungen als externer Gefahrgutbeauftragter

  • Bedarfsanalyse
  • Gefahrgutverpackungsfragen
  • Regelmäßige Informationen hinsichtlich Neuerungen
  • Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern
  • Erstellung von Arbeitsanweisungen
  • Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen
  • Erstellung von Berichten von Unfällen
  • Überwachung und Berichterstattung aller Prozesse bei Gefahrguttransporten
  • Erstellung eines Jahresabschlussberichtes
  • Unterstützung bei Behördenkontakt
  • Inhouse Schulungen


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Unsere Verkehrsträger

ADR

RID

Ihre Vorteile eines externen Gefahrgutbeauftragten

Aktualität

Durch kontinuierliche Weiterbildung zu gefahrgutrechtlichen Themen sind unsere Gefahrgutbeauftragten stehts auf dem neusten Stand und unterstützen Ihr Unternehmen mit unseren Fachwissen.

Ressourcen

Wir betreuen Sie durch feste Ansprechpartner und schaffen so Ressourcen Ihrer Mitarbeiter.

Risiken minimieren

Wir unterstützten Sie dabei, das Risiko von Bußgeldern und Reklamationen zu minimieren in dem Gefahrgutvorschriften sicher umgesetzt werden.

Direkter Bezug zu Ihren Gütern

Gerade in unseren Unterweisungen für Verlader ist der direkte Bezug zu Ihren Gütern in der Praxis von großer Bedeutung.

Unsere Seminare

  • Informationen zum Seminar

    • Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Guter haben (Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacken, Befüller oder Entlader).
    • Jede beschäftigte Person, deren Arbeits- und Verantwortungsbereich die Beförderung gefährlicher guter umfasst, muss nach Kapitel 1.3.2 ADR unterwiesen sein und darf Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. 
    • Diese Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 ADR aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten. 
  • Detaillierte Inhalte

    • Allgemeine Vorschriften (GGBefG, GGVSEB, ADR)
    • Allgemeine Gefahreneigenschaften
    • Dokumentation
    • Fahrzeug- und Beförderungsarten
    • Umschließung und Ausrüstung
    • Kennzeichnung und Bezettelung
    • Durchführung der Beförderung (Tätigkeiten Be- und Entladung)
    • Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Ihr Nutzen

    • Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung und kommen so der Pflicht der Dokumentation nach 1.3 ADR nach. 
    • Sie kennen Ihre spezifischen Pflichten welche wir direkt auf Ihr Unternehmen zu scheiden.

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 

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